Überstunden
Zusatzvergütung erst ab 41. Wochenstunde diskriminiert Teilzeitkräfte
Eine tarifliche Regelung benachteiligt Teilzeitkräfte, wenn Mehrarbeitszuschläge erst ab der 41. Wochenstunde gezahlt werden. Zuschläge müssten anteilig früher greifen, sobald die individuelle Arbeitszeit überschritten werde, hält das BAG fest.