Wenn der Getötete vor Gericht spricht

Zitiervorschlag
Wenn der Getötete vor Gericht spricht. beck-aktuell, 08.10.2026 (abgerufen am: 08.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207356)
In Arizona wurde ein Mann wegen Totschlags verurteilt. Bei der Strafzumessung spielte ein KI-Video eine Rolle, in dem der Tote scheinbar selbst zu Wort kam. Der Richter hielt es für authentisch – das Berufungsgericht für einen fundamentalen Fehler.
Der Arizona Court of Appeals hat die Verurteilung wegen Totschlags (manslaughter) nach US-Recht bestätigt, aber die Strafe aufgehoben. Die Strafzumessung müsse wiederholt werden, weil der Richter ein KI-generiertes Video des Opfers berücksichtigt und sich davon habe beeinflussen lassen. Das entschied das Gericht am 30.09.2026 (Az. 1 CA-CR 25-0191).
Der Angeklagte hatte 2021 bei einer Auseinandersetzung im Straßenverkehr sein Gegenüber erschossen. Eine Jury verwarf seine Darstellung, er habe aus Notwehr gehandelt, und sprach ihn des Totschlags schuldig. Der Superior Court in Maricopa County verhängte die Höchststrafe von zehneinhalb Jahren Haft.
Bei der Strafzumessung hatten Angehörige und Freunde des Getöteten über dessen Leben und die Folgen seines Todes gesprochen. Auch der Bruder verlas eine von dem Opfer tatsächlich verfasste Erklärung. Dann zeigte die Schwester ein mit künstlicher Intelligenz erstelltes Video.
Zu sehen und zu hören war eine digitale Darstellung des Verstorbenen, die mit dessen Aussehen und Stimme zu seiner Familie, zum Gericht und zum Angeklagten sprach. Die Schwester hatte dabei nicht einfach vorhandene Aufnahmen zusammengestellt. Sie hatte vielmehr überlegt, was ihr Bruder wohl gesagt hätte, wenn er selbst an ihrer Stelle hätte sprechen können. Die KI setzte diese Vorstellung in Worte, Stimme, Gesichtsausdrücke und Gesten um.
Richter ließ sich von der Darstellung überzeugen
Genau darin lag für das Berufungsgericht das Problem: Das Video dokumentierte kein tatsächliches Ereignis. Es gab vielmehr die Vorstellung der Schwester darüber wieder, was der Verstorbene möglicherweise gedacht oder gesagt hätte. Zugleich erschien die Botschaft unmittelbar als dessen eigene Aussage. Die KI machte damit aus der Vorstellung einer Angehörigen scheinbar die Stimme des Verstorbenen selbst. Das Berufungsgericht hielt diese Darstellung für nicht verlässlich.
Echte Videoaufnahmen des Opfers, die in das KI-Video eingebettet waren, dürften bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Anders beurteilte das Gericht die künstlich erzeugten Passagen. Entscheidend war dabei auch, wie sie auf den Richter wirkten. Der Tatrichter bezeichnete das Video als "authentisch" und sagte, das Opfer spreche darin "von Herzen". Besonders hob er dessen vermeintliche Vergebung gegenüber dem Angeklagten hervor. Für das Berufungsgericht zeigte dies, dass das Video bei der Strafzumessung tatsächlich ins Gewicht gefallen war.
Das Berufungsgericht sah in der Berücksichtigung des KI-Videos einen erheblichen Fehler. Dadurch sei die Strafzumessung grundlegend unfair gewesen.
- Redaktion beck-aktuell, ns
- Arizona Court of Appeals
- Urteil vom 30.09.2026
- 1 CA-CR 25-0191
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Wenn der Getötete vor Gericht spricht. beck-aktuell, 08.10.2026 (abgerufen am: 08.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207356)



