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BVerfG

Mieter muss Funk-Rauchmelder dulden

Klageindustrie

Ein Mieter aus Köln, der aus Sorge um persönliche Daten keine Funk-Rauchmelder in seiner Wohnung dulden will, ist mit seiner Verfassungsklage gescheitert. Der Mann berufe sich letztlich nur darauf, dass die Geräte aus seiner Sicht manipuliert werden könnten, befanden die Karlsruher Richter. Mangels Aussicht auf Erfolg nahmen sie die Klage gar nicht erst zur Entscheidung an. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2015 hervor (Az.: 1 BvR 2921/15).

Angst vor Erstellung von Bewegungsprofilen unbegründet

Die Wohnungsbaugesellschaft will das Modell einbauen, weil es sich aus der Ferne warten lässt. Das Gerät prüft über Ultraschall, ob seine Umgebung unverstellt ist, und funkt einmal im Monat einem Datensammler im Hausflur Informationen, etwa zum Batteriestand. Bewegungsprofile erstellen und Gespräche aufzeichnen, wie der Kläger behauptet hatte, können die Geräte nach Herstellerangaben nicht. Der Mieter war mit seiner Klage bereits beim Amtsgericht und beim Landgericht Köln gescheitert.