Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
BGH moniert intransparente AGB

Preiserhöhungen bei Amazon Prime sind unwirksam

Auf einem Laptop-Bildschirm ist die Seite von Amazon geöffnet.
Ob betroffene Prime-Kunden auch Geld zurückbekommen, ist unklar. © ifeelstock / Adobe Stock

Der BGH hat die Preiserhöhungen für Amazon-Prime-Abonnements aus dem Jahr 2022 gekippt. Die zugrundeliegenden AGB-Klauseln seien für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend transparent gewesen.

Eine Preiserhöhung, die Amazon vor vier Jahren für seine Prime-Abonnements verlangte, ist unwirksam. Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Händlers verstießen laut BGH gegen das Transparenzgebot (Urteil vom 01.10.2026 – III ZR 205/25).

Im Juli 2022 hatte Amazon seine Prime-Abonnentinnen und -Abonnenten unter Hinweis auf seine AGB per E-Mail über eine Erhöhung der Mitgliedsgebühr ab dem 15. September 2022 informiert. Der Prime-Preis sollte bei jährlicher Abrechnung von 69 Euro auf 89,90 Euro, bei monatlicher Zahlung von 7,99 Euro auf 8,99 Euro steigen. Amazon begründete die Preiserhöhung mit gestiegenen Kosten.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte und bekam nicht nur vor dem LG und OLG Düsseldorf, sondern jetzt auch vor dem BGH weitgehend recht. Der III. Zivilsenat beanstandete, aus den AGB erschließe sich für die Prime-Kunden und Kundinnen nicht deutlich genug, welche Rechte ihnen im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung zustünden.

Klauseln sind doppeldeutig

Die Klauseln könnten einerseits so verstanden werden, dass die Kunden und Kundinnen die Erhöhung lediglich durch Kündigung ihres Abonnements verhindern könnten. Es biete sich andererseits aber auch eine Lesart an, wonach ein einfacher Widerspruch gegen die Erhöhung genüge und der Vertrag dann zum bisherigen Preis fortgesetzt werde.

Diese Unklarheit verstößt laut BGH gegen das Transparenzgebot, die Klauseln seien damit unwirksam. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten klar erkennen können, welche Folgen eine Preiserhöhung für sie habe und welche Handlungsmöglichkeiten ihnen offen stünden.

Amazon kündigte an, den Prime-Beitrag vorübergehend für Kundinnen und Kunden anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begonnen habe und seither unverändert bestehe. "Wir werden die entsprechenden Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informieren", teilte eine Amazon-Sprecherin mit. Schon gezahlte Gebühren seien Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben
In eigener Sache

Jetzt auch per WhatsApp immer auf dem Laufenden bleiben

Aktuelle Urteile, Gesetzgebung und wichtige Rechtsdebatten direkt aufs Smartphone: Mit dem neuen WhatsApp-Kanal von beck-aktuell verpassen Sie keine wichtige Entwicklung mehr.