Wiedereinsetzung nach Zurückweisung eines via beA eingereichten Schriftsatzes durch Justizserver

Zitiervorschlag
Wiedereinsetzung nach Zurückweisung eines via beA eingereichten Schriftsatzes durch Justizserver. beck-aktuell, 02.08.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/120126)
Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz von dem justizinternen Server nicht weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kann nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 05.06.2019 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen gewährt werden (Az.: IX B 121/18).
beA-Webanwendung verweigerte Umlaute und Sonderzeichen
Im Streitfall nutzte der Prozessbevollmächtigte für die Versendung der Beschwerdebegründung einer Nichtzulassungsbeschwerde die von der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verfügung gestellte Webanwendung für das beA. Zur Bezeichnung der Datei verwendete der Prozessbevollmächtigte unzulässige Umlaute und Sonderzeichen. Daher wurde die Nachricht auf einem justizinternen Server angehalten, in einen Bereich für Nachrichten mit unzulässigen Dateibezeichnungen verschoben und nicht an den BFH weitergeleitet. Auf diesen Server hatten weder der Bevollmächtigte noch der BFH Zugriff.
Anwendung wies nicht auf Fehler hin
Die für die Versendung genutzte beA-Anwendung wies den Prozessbevollmächtigten weder auf die unzulässige Dateibezeichnung noch auf den nicht erfolgten Zugang hin. Statt dessen erhielt er die Mitteilung, die Nachricht sei erfolgreich versandt worden und dem Empfänger zugegangen. Nachdem der Prozessbevollmächtigte seitens des BFH auf die Fristversäumung hingewiesen wurde, versandte er die Beschwerdebegründung erneut.
BFH: Fristversäumung unverschuldet
Der BFH hat mit seinem Beschluss Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen gewährt, da die Fristversäumung unverschuldet war. Der Prozessbevollmächtigte habe die Beschwerdebegründung rechtzeitig versandt. Für ihn sei nicht erkennbar gewesen, dass die Nachricht in der Folge der unzulässigen Dateibezeichnung nicht zugegangen war. Zwar werde in Erläuterungen zum beA darauf hingewiesen, dass Umlaute und Sonderzeichen in Dateibezeichnungen zu vermeiden seien. Es werde aber nicht eindeutig erläutert, welche Folgen dies habe.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Beschluss vom 05.06.2019
- IX B 121/18
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Wiedereinsetzung nach Zurückweisung eines via beA eingereichten Schriftsatzes durch Justizserver. beck-aktuell, 02.08.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/120126)


