Gericht verringert Strafe für Maja T. auf sieben Jahre

Zitiervorschlag
Gericht verringert Strafe für Maja T. auf sieben Jahre. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206801)
Das Berufungsgericht in Budapest senkt die Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre. Welche Argumente führten zu der Entscheidung?
Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena von ursprünglich acht Jahren auf sieben Jahre verringert. Maja T. war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt. Die bisher in Untersuchungshaft verbrachte Zeit werde von der Haftstrafe abgezogen, erklärte Richter Geza Szalai. Maja T. wird der linken Szene zugerechnet.
Der Richter hielt fest, dass Maja T. versucht habe, ein Opfer in Budapest lebensgefährlich zu verletzen, ohne dies umzusetzen. Auf Überwachungskameras sei festgehalten worden, dass die angeklagte Person sich einer Gruppe genähert habe, als diese dabei war, auf ein Opfer einzuschlagen. Daran habe sich Maja T. nicht beteiligt, sondern habe sich von dieser Gruppe entfernt, ein weiteres Opfer verfolgt und versucht, dieses Opfer zu schlagen, was aber nicht gelungen sei.
Zwar habe Maja T. planmäßig als Teil einer kriminellen Vereinigung agiert, jedoch habe die erste Instanz diesen Umstand beim Strafmaß überbewertet. In Ungarn können vollzogene ebenso wie versuchte lebensgefährliche Körperverletzungen mit zwei bis acht Jahren Haft bestraft werden und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung mit zwei bis 16 Jahren Haft, erläuterte Richter Szalai.*
Maja T. war im Februar in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft verlangte im Berufungsverfahren eine Verschärfung der Strafe auf mindestens 13 Jahre. Das maximale Strafmaß liegt bei 24 Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Antrag auf Verbüßung der Haft in Deutschland möglich
Maja T. kann nun beantragen, zur Verbüßung der Haftstrafe nach Deutschland verlegt zu werden, erklärte ihr deutscher Verteidiger Maik Elster der dpa nach dem Urteilsspruch im Budapester Gerichtssaal. Man wolle umgehend über Schritte in diese Richtung beraten.*
Gewalt bei Demo gegen Rechtsextreme
Die vorgeworfenen Taten stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung, gegen deren Mitglieder inzwischen auch in Deutschland Urteile gesprochen wurden. Im Februar 2023 hatten zahlreiche Antifaschisten in Budapest gegen den traditionell von Rechtsextremen organisierten sogenannten Tag der Ehre demonstriert. Dabei war es zu den Gewalttaten gekommen.
Außerdem hatte die Anklage eine Verschärfung des Strafvollzugs verlangt: Maja T. solle ihre Haft nicht in einem Gefängnis, sondern in einem sogenannten Zuchthaus verbüßen. Zuchthaus bedeutet in Ungarn weniger Bewegungsfreiheit innerhalb der Strafvollzugsanstalt sowie eine Erschwerung der vorzeitigen Entlassung. Der Staatsanwalt beanstandete, dass das Gericht in der ersten Instanz nicht anerkannt habe, dass die tatverdächtige Person mögliche lebensgefährliche Verletzungen ihrer Opfer billigend in Kauf genommen habe.
Verteidigung zweifelte Beweise an
Der Verteidiger hatte geltend gemacht, dass die Identifizierung von Maja T. auf den Straßenüberwachungsvideos vom Tatort nicht eindeutig sei. Ferner sei nicht erwiesen, dass der in Budapest aktive Antifa-Täterkreis einer vom Strafrecht definierten kriminellen Vereinigung angehört habe. Der medizinische Sachverständige habe vor Gericht zudem keine eindeutigen Beweise vorgelegt, dass die Opfer mit Waffen wie Schlagstöcken angegriffen worden seien. Zudem seien die Verfahrensrechte von Maja T. verletzt worden, da nicht das gesamte relevante Material in deutscher Übersetzung zugänglich gemacht worden sei.
Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des BVerfG war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige KG, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht.
Grüne und Linke: Härteres Urteil in erster Instanz war politisch beeinflusst
Neben vielen Antifa-Aktivisten waren bei der Urteilsverkündung auch Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, und Martin Schirdewan, Vorsitzender der Linksfraktion im Europäischen Parlament, anwesend. Beide Politiker begrüßten die Strafminderung und führten das härtere Urteil der ersten Instanz auf politischem Einfluss des damals noch regierenden rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zurück.
Schirdewan sprach von einem "Schauprozess" in der ersten Instanz. Er hält die Strafminderung zwar für ein "wichtiges", aber unzureichendes Signal. Er hätte sich gewünscht, "dass die ungarische Justiz das erstinstanzliche Urteil dieses Schauprozesses gegen Maja T. deutlicher korrigiert", schrieb er. Orban wurde im April dieses Jahres abgewählt.
Limburg verlangte zudem disziplinarische Konsequenzen für die Berliner Justiz sowie das Landeskriminalamt Sachsen wegen des "gemeinschaftlichen Verfassungsbruchs", der zur Auslieferung von Maja T. nach Ungarn geführt hatte. Er plädierte für eine schnelleRücküberführung von Maja T. nach Deutschland. "Dieser verfassungswidrige Zustand muss so schnell wie möglich beendet werden", schrieb er an die dpa.*
(*Anmerkung der Redaktion: Die Meldung wurde am Tag ihres Erscheinens umfassend ergänzt, bw, 30.09.2026, 16.27 Uhr)
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
Zitiervorschlag
Gericht verringert Strafe für Maja T. auf sieben Jahre. beck-aktuell, 30.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206801)



