Befürworter von Hausgeburten scheitern in Straßburg

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Befürworter von Hausgeburten scheitern in Straßburg. beck-aktuell, 15.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167396)
Befürworter von Hausgeburten haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Niederlage erlitten. Die Richter bekräftigten in einem am 15.11.2016 veröffentlichten Urteil, dass staatliche Behörden Entbindungen in den eigenen vier Wänden nicht finanziell unterstützen müssen. Es gebe in dieser komplexen Frage "keinen europaweiten Konsens", erklärten die Richter und betonten den Ermessensspielraum der Einzelstaaten.
EGMR: Keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Geklagt hatten zwei Frauen aus Tschechien, denen ein Gesetz Hausgeburten mit Hebammenunterstützung praktisch unmöglich machte. Die eine brachte ihr Kind letztlich allein zur Welt, die andere wählte notgedrungen ein Krankenhaus. Die Richter sahen darin aber keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Sie riefen die Regierung in Prag aber auf, die Bedingungen auf den Entbindungsstationen dem medizinischen Fortschritt anzupassen. Seit Jahren wird kontrovers diskutiert, ob das Komplikationsrisiko bei einer Hausgeburt höher ist als bei einer Klinikentbindung. Beim europäischen Spitzenreiter, den Niederlanden, liegt der Anteil der geplanten Hausgeburten bei rund 30%, in Deutschland bei nur knapp 2% und in Tschechien im Bereich von Einzelfällen.
Menschenrechtlerin beklagt Diskriminierung
Zuzana Candigliota von der Liga der Menschenrechte zeigte sich in Prag enttäuscht, sagte aber der Deutschen Presse-Agentur: "Das Gericht hat den Staat immerhin dazu aufgerufen, die tschechische Geburtshilfe auf den Stand der neuesten medizinischen und wissenschaftlichen Entwicklung zu bringen." Sie wolle nun an den UN-Ausschuss gegen Frauendiskriminierung appellieren. Zwar seien Hausgeburten in Tschechien nicht gesetzlich verboten. Doch brauchten Hebammen eine Genehmigung der Gesundheitsbehörden, die nach Angaben der Betroffenen kaum zu beschaffen ist. "Die Behörden üben Druck auf die Hebammen aus und versuchen, sie mit der Androhung von Ordnungsgeldern einzuschüchtern", sagt Candigliota. Selbst die Eintragung des Kindes beim Standesamt sei mit Schwierigkeiten verbunden.
Ärzte sprechen sich gegen Hausgeburten aus
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sieht größtmögliche Sicherheit für Mutter und Kind gemäß früherer Angaben nur in einer Geburtsklinik für gegeben an. Nur dort könne auf unvorhersehbare Notsituationen sofort reagiert werden. Auch die tschechische Ärzteschaft lehnt Hausgeburten als zu risikoreich ab. Der Prager Gynäkologie-Professor Pavel Calda sprach gar von einem "egoistischen Abenteuer von Frauen, die sich ohne Rücksicht auf Risiken nach eigenen Erlebnissen sehnen".
Dokumentarfilm veranlasste gesellschaftliche Diskussionen
Das Thema in die Öffentlichkeit gebracht hatte auch der Dokumentarfilm "Fünf Geburten". Die Autoren begleiteten zwei Tage lang den Alltag auf einer großen Prager Entbindungsstation - heraus kam eine Anklage der teils unpersönlichen Behandlung. Zu sehen waren Väter, die auf dem Gang verzweifelt auf Informationen warteten; Mütter, die unmittelbar nach der Geburt von den Neugeborenen getrennt wurden; Reinigungspersonal, das unbeirrt im Kreißsaal putzte. Ärzte reagierten indes empört: Die Filmemacher hätten nur die "schlimmsten Augenblicke" zusammengeschnitten.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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