Auf dem Deich ist ein Radfahrer nur Gast

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Auf dem Deich ist ein Radfahrer nur Gast. beck-aktuell, 29.09.2026 (abgerufen am: 30.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206761)
Schafe auf einem Deich sind genauso wenig eine Überraschung wie das Wasser dahinter. Laut AG Husum gilt das auch für mit ihrer Haltung verbundene Hindernisse. Ein Radfahrer, der auf einem Deichweg in einen Schafzaun fuhr, bekommt daher kein Geld.
Ein Pedelec-Fahrer, der auf einem Deichweg in einen von einem Schäfer gespannten Draht fuhr und sich dabei den Ellenbogen brach, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Das AG Husum wies seine Klage ab. Selbst wenn der Schäfer eine Verkehrssicherungspflicht verletzt haben sollte, trete das hinter dem erheblichen Mitverschulden des Radfahrers vollständig zurück (Urteil vom 23.07.2026 – 27 C 42/26).
Ein Schäfer hatte seinen Viehanhänger auf einem Deichverteidigungs- und Deichbewirtschaftungsweg abgestellt und den Weg mit einem Schafdraht abgesperrt, um Tiere vom Deich zu holen. Zur gleichen Zeit war dort ein Mann mit seinem Pedelec unterwegs, übersah den Draht und stürzte. Dabei brach er sich den Ellenbogen. Für den Unfall macht er den Schäfer verantwortlich; dieser habe eine Verkehrssicherungspflicht verletzt.
Alle Warnzeichen missachtet
Das ließ das AG Husum nicht gelten. Selbst wenn den Schäfer ein Verschulden träfe, überwiege doch das des Fahrradfahrers so deutlich, dass kein Raum für eine Haftung des Tierhüters bleibe. Zwar sei der Weg für den Radverkehr freigegeben. Er diene jedoch vorrangig dem Küstenschutz und der Deichbewirtschaftung. Daher müsse der Verkehr jederzeit mit deichtypischen Hindernissen rechnen, vor allem mit Schafen, aber auch mit den zu ihrer Haltung erforderlichen Maßnahmen.
Für den Radfahrer sei bereits durch den abgestellten Viehanhänger erkennbar gewesen, dass auf dem Deichweg Arbeiten im Zusammenhang mit der Schafhaltung stattfanden. Zugleich habe der Anhänger eine deutliche Engstelle geschaffen, die besondere Vorsicht erfordert habe. Auch eine in der Nähe liegende Drahtrolle hätte den Pedelec-Fahrer warnen müssen.
Nach Auffassung des Gerichts hätte er seine Geschwindigkeit deutlich reduzieren und seine Aufmerksamkeit nicht nur auf den Anhänger, sondern auf die gesamte Fahrsituation richten müssen. Dass er nach eigenen Angaben mit mindestens etwa 15 km/h unterwegs gewesen sei und sich vor allem auf den Anhänger konzentriert habe, spreche gegen ein ausreichend vorsichtiges Fahrverhalten. Dass er den Draht nicht gesehen haben will, helfe ihm daher nicht weiter. Der Mann habe den Unfall zumindest überwiegend selbst verschuldet. Der Schäfer hafte daher nicht.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- AG Husum
- Urteil vom 23.07.2026
- 27 C 42/26
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