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Stellungnahme zur VwGO-Reform

DAV fordert Notfallmechanismus für Verwaltungsgerichte

Justitia-Bronzefigur vor einem vollen Buchregal
© photobyphotoboy / Adobe Stock

Der Deutsche Anwaltverein sieht zusätzlichen Handlungsbedarf zum Schutz des Rechtsstaats. Wenn Verwaltungsgerichte in einzelnen Bundesländern unter Druck geraten, soll nach seinen Vorstellungen das BVerwG einspringen können.

Der Rechtsstaat braucht aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) einen Notfallplan. Sollten Verwaltungsgerichte in einzelnen Ländern unter Druck geraten oder ihre Aufgaben nicht mehr verlässlich erfüllen können, schlägt der Verband einen Auffangmechanismus etwa durch das BVerwG vor.

"Die Verwaltungsgerichtsbarkeit muss auch dann effektiven Rechtsschutz gewährleisten, wenn Behörden oder die Gerichte selbst in einzelnen Ländern unter Druck geraten oder gar strukturell nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren", sagt der Vizepräsident des DAV, Ulrich Karpenstein. 

Der Anwaltverein begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung grundsätzlich. Er stärke die Verwaltungsgerichtsbarkeit und verleihe ihr "mehr Schlagkraft". Zur Resilienz des Rechtsstaats gehöre es, staatliches Handeln effektiv zu kontrollieren und gerichtliche Entscheidungen notfalls auch gegen Behörden durchzusetzen.

DAV: Jüngste Landtagswahlen verdeutlichen Handlungsbedarf

Nach Ansicht des DAV hätten die jüngsten Landtagswahlen allerdings gezeigt, dass auch weiterhin akuter Handlungsbedarf bestehe. Der Verband fordert Vorkehrungen für den Fall, dass "die Funktionsfähigkeit der Verwaltungsgerichte in einzelnen Bundesländern strukturell gefährdet wird". 

Als Grundlage verweist er auf das sogenannte Homogenitätsgebot des Grundgesetzes, wonach der Bund sicherstellen muss, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Konkret schlägt der DAV vor, dass das BVerwG ausnahmsweise die Rolle eines Oberverwaltungsgerichts übernehmen solle, wenn sonst die verfassungsmäßige Ordnung eines Landes beeinträchtigt würde.

Zusätzlich plädiert der DAV für eine effektivere Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen: Das Vollstreckungsrecht solle sich stärker an der ZPO orientieren: Während unvertretbare Handlungen weiterhin durch Zwangsgelder durchgesetzt werden könnten, sollten Gerichte nach Ansicht des Vereins bei vertretbaren Maßnahmen, etwa dem Erlass eines Verwaltungsakts, als letztes Mittel selbst tätig werden dürfen.

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