Kabinett bringt große VwGO-Reform auf den Weg

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Kabinett bringt große VwGO-Reform auf den Weg. beck-aktuell, 27.05.2026 (abgerufen am: 28.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198706)
Eine Reform der VwGO soll die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beschleunigen. Unter anderem soll es mehr Einzelrichter und erleichterte Widersprüche per E‑Mail geben. Was sonst noch geplant ist.
Die Bundesregierung hat eine grundlegende Reform des Verfahrensrechts der Verwaltungsgerichte auf den Weg gebracht. Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Verwaltungsgerichtsbarkeit entlastet, Verfahren beschleunigt und die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen verbessert werden.
Zentrales Anliegen sei es, die Arbeitsabläufe der Gerichte effizienter zu gestalten. Künftig sollen Verwaltungsgerichte häufiger in kleinerer Besetzung entscheiden können. Insbesondere soll der Einsatz von Einzelrichtern ausgeweitet werden. Zudem sollen Gerichte verspätet vorgebrachte Tatsachen und Einwände leichter zurückweisen können.
Straffere Verfahren und strengere Maßstäbe
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass offensichtlich aussichtslose oder rechtsmissbräuchliche Klagen künftig erst weiter betrieben werden müssen, wenn ein Gerichtskostenvorschuss gezahlt wurde. Damit sollen Gerichte von missbräuchlichen Verfahren entlastet werden.
Gleichzeitig sollen sich die Gerichte stärker auf die rechtliche Prüfung konzentrieren können. Zwar bleibt der Amtsermittlungsgrundsatz bestehen, doch soll der Parteivortrag künftig stärker in den Mittelpunkt der Sachverhaltsaufklärung rücken.
Auch im Bereich der Rechtsmittel sind Vereinfachungen geplant. Unter anderem sollen unklare Regelungen zur Zulassung von Rechtsmitteln vereinheitlicht werden. In Eilverfahren sollen sogenannte Hängebeschlüsse – also vorläufige Sicherungsentscheidungen bis zur endgültigen Entscheidung – ausdrücklich gesetzlich geregelt werden.
Mehr Druckmittel gegen Behörden
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen. Leistet eine Behörde einer gerichtlichen Entscheidung keine Folge, sollen Gerichte künftig effektiver reagieren können. Dazu soll das mögliche Zwangsgeld deutlich erhöht und flexibler ausgestaltet werden.
So soll das Höchstmaß von bislang 10.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben werden. Zudem soll ein Zwangsgeld künftig auch für mehrere Zeiträume im Voraus festgesetzt werden können, etwa pro Tag oder Woche der Nichterfüllung. Das soll Behörden stärker zur Befolgung gerichtlicher Entscheidungen anhalten.
Widerspruch künftig auch per E‑Mail
Für Bürgerinnen und Bürger bringt die Reform ebenfalls Erleichterungen. Künftig soll ein Widerspruch gegen behördliche Entscheidungen auch per einfacher E‑Mail eingelegt werden können, sofern die Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. Bislang sind hierfür strengere elektronische Anforderungen erforderlich.
Die Neuregelungen sind Teil des sogenannten Pakts für den Rechtsstaat. Das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus: Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.
- Redaktion beck-aktuell, js
- dpa
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Kabinett bringt große VwGO-Reform auf den Weg. beck-aktuell, 27.05.2026 (abgerufen am: 28.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198706)



