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Wortschwall per Algorithmus

Verwaltungsgerichte fordern KI Schriftsatz-Regeln

Ein Handy und ein Laptop mit der Startseite des KI-Chatbots ChatGPT
KI-Schriftsätze überfluten die Gerichte © Queenmoonlite Studio / Adobe Stock

Per Knopfdruck entstehen seitenlange Schriftsätze mit fragwürdigen Nachweisen. Die Spitzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit verlangen nun vom Gesetzgeber verbindliche Vorgaben in der VwGO.

Wer generative KI auf eine Klagebegründung loslässt, kann in Minuten produzieren, wofür früher Tage notwendig waren. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe sehen darin ein wachsendes Problem für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Gemeinsam mit dem Präsidenten des BVerwG verabschiedeten sie auf ihrer 65. Jahrestagung vom 30. September bis 3. Oktober in Lüneburg eine Erklärung, die den Gesetzgeber zum Handeln auffordert.

Konkret verlangen sie, dass in die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine hinreichend bestimmte Grundlage für verbindliche Vorgaben zu Umfang und Struktur von Schriftsätzen aufgenommen wird. Eine entsprechende Initiative des Bundesrates im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der VwGO begrüßen sie ausdrücklich. Als Vorbilder nennen sie die Prozessordnungen des EuGH und anderer europäischer Länder, die solche Vorgaben bereits kennen.

Schwer auffindbare Anträge, zweifelhafte Quellen

In ihrer Erklärung beschreiben die Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten das Phänomen: Ohne nennenswerten Aufwand ließen sich umfangreiche und unübersichtliche Schriftsätze mit schwer auffindbaren Anträgen erzeugen. Dazu kämen zahlreiche Quellen- und Rechtsprechungsnachweise, die einzeln überprüft werden müssten. Das binde erhebliche richterliche Arbeitskraft und beeinträchtige die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in angemessener Zeit.

Einer naheliegenden Idee erteilen die Präsidentinnen und Präsidenten zugleich eine klare Absage: Technische Hilfsmittel, mit denen Gerichte das aufgeblähte Vorbringen selbst zusammenfassen oder strukturieren könnten, taugten nicht als Lösung. Es dürfe nicht Aufgabe einer gerichtlichen KI sein, erst zu ermitteln, welches Rechtsschutzziel verfolgt werde und welches Vorbringen überhaupt entscheidungserheblich sei. Die Verantwortung für einen verständlichen und geordneten Vortrag müsse bei den Beteiligten verbleiben.

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