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Verlage kritisieren Referentenentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts

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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisieren den aktuellen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Reform des Urhebervertragsrechts. Dies geht aus ihrer gemeinsamen Presseerklärung vom 08.10.2015 hervor. Der Entwurf enthalte Regelungen, deren Umsetzung die Zeitungs- und Zeitschriftenhäuser wirtschaftlich unnötig belasten und einer Zusammenarbeit zwischen Presseverlagen und freien Urhebern schaden würde.

Verbände: Entwurf unterstellt zu Unrecht fehlende Augenhöhe von Urhebern und Verlagen

"Das Justizministerium handelt kurzsichtig", so die Verbände. Die Vorschläge des Ministeriums gingen pauschal von einer fehlenden Augenhöhe von Urhebern und Werkmittlern aus, ohne hierfür eine empirische Grundlage erkennen zu lassen. Die Verlegerverbände wiesen darauf hin, dass bereits seit Jahren kollektive Regelungen für die Presse im Bereich des Urhebervertragsrechts bestünden. Diese Tatsache blende der Gesetzesentwurf von vornherein aus.

Gesonderte Vergütung bei Print- und Onlineausgabe desselben Artikels nicht gerechtfertigt

Im Einzelnen lehnen die Verbände die Vorgabe einer jeweils gesonderten Vergütung des Urhebers für denselben Beitrag in der gedruckten und elektronischen Ausgabe ab. Diese Regelung verkenne die Marktbedingungen und das geänderte Nutzerverhalten: Der Leser eines digital angebotenen Artikels nutze denselben Inhalt in der Regel nicht auch noch in der gedruckten Version. Einer angemessenen Vergütung des Urhebers werde daher nur eine einheitliche Betrachtung der Presse in gedruckter und digitaler Form gerecht.

Ausweitung der Auskunftsansprüche unverhältnismäßig

Außerdem kritisieren die Verbände die im Entwurf vorgesehene Ausweitung der bestehenden Auskunftsansprüche von Urhebern gegenüber den Verlagen. Dadurch würde eine enorme Bürokratie aufgebaut. Der geplante jährliche Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung wäre in der Praxis für die Verlage kaum durchführbar und unverhältnismäßig.

Rückrufrecht der Autoren gefährdet digitale Verlags-Archive

Ferner monieren die Verlage das geplante Rückrufrecht der Autoren nach fünfjähriger Verwertung. Dies würde die zeitgeschichtliche Dokumentationsfunktion der digitalen Verlags-Archive gefährden. Die vorgesehene fünfjährige Befristung für eine Verwertung würde darüber hinaus den Autoren selber wirtschaftlich schaden, weil die betreffenden Artikel und Fotos einen dann nur begrenzteren Wert für den Verlag darstellen würden. Dies würde zudem die bisherigen Verhandlungsergebnisse zu den gemeinsamen Vergütungsregeln zwischen Autoren und Verlagen infrage stellen.