Ukraine-Flüchtlinge sollen ab Juni Anspruch auf Grundsicherung haben

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Ukraine-Flüchtlinge sollen ab Juni Anspruch auf Grundsicherung haben. beck-aktuell, 28.04.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/73696)
Aus der Ukraine Geflüchtete sollen ab Juni einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett gestern auf den Weg gebracht hat. Bisher erhalten sie nur geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bundestag und Bundesrat müssen den Entwurf noch billigen.
Grundsicherung für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ab 01.06.2022 Grundsicherung erhalten können - wie etwa Hartz-IV-Empfänger. Bisher erhalten sie nur geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben mehr Geld und besserem Zugang zu medizinischer Versorgung sollen sich mit dem Beschluss auch die Zuständigkeiten ändern. Die Jobcenter sind künftig zentrale Anlaufstelle für die Geflüchteten - bei Bedarf auch für die Arbeitsvermittlung.
Mehrkosten von 3,4 Milliarden Euro pro Jahr
Bund und Länder hatten sich am 07.04.2022 auf die Änderung geeinigt. Begründet wurde sie unter anderem damit, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und daher keine Entscheidung wie bei Asylbewerbern abwarten müssten. Durch die Ausweitung der Grundsicherungsleistungen ist dem Entwurf zufolge mit 200.000 neuen Bedarfsgemeinschaften und Mehrkosten von 3,4 Milliarden Euro pro Jahr zu rechnen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Ukraine-Flüchtlinge sollen ab Juni Anspruch auf Grundsicherung haben. beck-aktuell, 28.04.2022 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/73696)



