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Grundsicherungsleistungen

Gefühlte deutsche Identität bringt kein Bürgergeld

Ein Dokument zur Beantragung von Bürgergeld.
Bürgergeld: Sich als Deutsche zu fühlen, reicht nicht © nmann77 / Adobe Stock

Eine Frau beantragte Bürgergeld unter einem deutschen Namen, den sie sich selbst zugelegt hatte. Das LSG Baden-Württemberg sah sie weiterhin als russische Staatsangehörige ohne Aufenthaltsrecht – und lehnte ihren Eilantrag ab.

Eine Frau kann nicht allein deshalb Bürgergeld erhalten, weil sie sich als Deutsche versteht. Das LSG Baden-Württemberg hat den Eilantrag einer Frau abgelehnt, die Leistungen nach dem SGB II unter einem deutschsprachigen Namen beantragt hatte (Beschluss vom 25.08.2026 – L 9 AS 2448/26 ER-B).

Sie hatte dem Jobcenter eine Taufbescheinigung vorgelegt und erklärt, sie identifiziere sich nicht mit den Angaben in ihrer Geburtsurkunde. Als von Gott erschaffenes Geistwesen dürfe sie ihre Identität selbst bestimmen.

Das Gericht kam – wie zuvor das SG Stuttgart – nach weiteren Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass die Frau eine früher ausländerrechtlich erfasste russische Staatsangehörige ist. Ihr letzter Aufenthaltstitel war 2012 erloschen. Einen neuen Titel unter ihrer tatsächlichen Identität beantragte sie nicht. Damit besteht nach Ansicht des Senats kein Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe.

Verweis auf Grundleistungen

Die vollziehbar ausreisepflichtige Frau kann nach der Entscheidung vorläufig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Diese beschränken sich aber auf Grundleistungen und Leistungen bei Krankheit.

Weitergehende im Wesentlichen der Sozialhilfe entsprechende Asylbewerberleistungen (sogenannte Analog-Leistungen) lehnte das LSG ab. Zwar lebt die Frau seit mindestens 27 Jahren in Deutschland und halte sich damit – wie insoweit erforderlich – seit mehr als 36 Monaten im Bundesgebiet auf. Nach Auffassung des Gerichts hat sie die Dauer ihres Aufenthalts aber selbst rechtsmissbräuchlich beeinflusst, indem sie über Jahre eine falsche Identität nutzte und seit 2021 an keinem Wohnort mehr gemeldet war.

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