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Vertragsverletzungsverfahren wegen Pkw-Maut

Bundesregierung widerspricht EU-Kommission

Produkthaftung 2026

In dem Vertragsverletzungsverfahren, das die Europäische Kommission wegen der Pkw-Maut gegen Deutschland eingeleitet hat, hat die Bundesregierung nun Stellung genommen und der Auffassung der Kommission widersprochen, die Pkw-Maut diskriminiere ausländische Fahrer. Die Regierung fordert die Einstellung des Verfahrens.

Regierung: Pkw-Maut mit EU-Recht vereinbar

Die geplante Abgabe und die damit verbundene Senkung der Kfz-Steuer seien mit Europarecht vereinbar, zitiert «Focus Online» aus einem Schreiben des zuständigen Wirtschaftsministeriums an die EU-Kommission. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums bestätigte den Bericht am 19.08.2015. In dem Schreiben an die EU-Kommission wird noch einmal dargelegt, dass inländische Fahrer bereits durch die Kfz-Steuer ihren Anteil an der Finanzierung der Bundesfernstraßen leisteten. Ohne deren Senkung würden sie durch die Maut doppelt belastet. Auch sei die Gestaltung der gestaffelten Preise für die Kurzzeit-Maut, die Ausländer wohl hauptsächlich nutzen werden, nicht diskriminierend.  

Dobrindt will es notfalls auf ein EuGH-Verfahren ankommen lassen  

Die EU-Kommission hatte Mitte Juni 2015 das Verfahren gegen Deutschland eröffnet, weil sie ausländische Fahrer diskriminiert sieht. Räumt die deutsche Antwort die Brüsseler Bedenken nicht aus, bekommt die Bundesregierung noch einmal bis zu zwei Monate Zeit, um das Problem zu beheben. Gibt es dann immer noch keine Einigung, geht der Fall vor den Europäischen Gerichtshof. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will es notfalls darauf ankommen lassen. Der Start der Maut liegt solange auf Eis.