Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Stärkere Beteiligung des Bundes an Integrationskosten ist beschlossen

Vergessene Anrechte

Das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Integration von Flüchtlingen soll die Länder entlasten. Nur einen Tag nach dem Bundestag stimmte am 25.11.2016 auch der Bundesrat dem Entwurf zu. Damit kann der Bund die Länder und Kommunen in den kommenden Jahren mit rund 200 Milliarden Euro unterstützen. Dies hatten die Ministerpräsidenten am 16.06.2016 mit der Bundeskanzlerin vereinbart.

Übernahme der Kosten für Heizung und Unterkunft

Damit übernehme der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018. Die Kommunen seien dadurch um 400 Millionen Euro in diesem Jahr, um 900 Millionen Euro im nächsten Jahr sowie um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018 entlastet.

Jährliche Integrationspauschale und Gelder für Wohnungsbau

Die Länder erhielten für die Jahre 2016 bis 2018 zudem eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro. Dafür werde der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht. Zusätzlich gewähre der Bund den Ländern für den Wohnungsbau Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018.

Verbesserte Finanzausstattung für Kommunen

Darüber hinaus setze der Bundestagsbeschluss die im Koalitionsvertrag vereinbarte jährliche Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden ab 2018 um. Hierfür verzichte der Bund auf Anteile am Aufkommen der Umsatzsteuer und erhöhe seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Eilverfahren

Das Gesetz gehe auf einen Regierungsentwurf zurück, zu dem der Bundesrat am 04.11.2016 Stellung genommen hatte. Parallel dazu liefen bereits die Beratungen im Bundestag, der das Vorhaben am 24.11.2016 verabschiedete. Direkt nach der Zustimmung des Bundesrates werde das Gesetz über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll noch vor dem 15.12.2016 in Kraft treten.