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Sicherung der Schengen-Außengrenzen

Evaluierungsbericht attestiert Griechenland schwere Mängel

Schutz des Anwaltsberufs

Der Schengen-Evaluierungsbericht über Griechenland, den die Europäische Kommission am 02.02.2016 angenommen hat, attestiert dem Land schwerwiegende Mängel beim Schutz seiner Außengrenzen. Um effektive Kontrollen sicherzustellen, hat die Kommission deshalb zugleich Empfehlungen für Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen.

Griechenland soll Grenzen effektiver überwachen und Registrierungsverfahren verbessern

Die in dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates enthaltenen Maßnahmen sollen gewährleisten, dass an allen Außengrenzen Griechenlands Kontrollen durchgeführt werden und dass diese den Schengen-Bestimmungen entsprechen. "Wir können den Schengen-Raum nur bewahren, wenn wir die Schengen-Bestimmungen anwenden", so der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige Kommissar Dimitris Avramopoulos. Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen eine effektivere Grenzüberwachung, verbesserte Registrierungsverfahren, die Sicherstellung der Unterbringung von Flüchtlingen während des Registrierungsverfahrens und die Einleitung von Rückkehrverfahren bei "irregulären" Migranten, die weder Asyl suchen noch einen internationalen Schutz benötigen.

Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen als ultima ratio möglich

Nach Annahme der Empfehlungen durch den Rat muss Griechenland in einem Aktionsplan eine Strategie zur Beseitigung der festgestellten Mängel darlegen. Die Kommission weist darauf hin, dass wegen der Schwere der festgestellten Mängel auch weitergehende Maßnahmen nach § 19a des Schengener Grenzkodex in Betracht kommen, um die Umsetzung der Empfehlungen sicherzustellen, und erforderlichenfalls als letzte Stufe auch die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen nach Art. 26 des Kodex in Betracht kommt.