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EU-Tabakrichtlinie sieht künftig Schockbilder auf Zigarettenschachteln vor

Revitalisierte VwGO

Raucher müssen sich von Mai 2016 an auf Schockfotos und größere Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Dann nämlich sollen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabak-Verpackungen für kombinierte Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein - weit mehr als bisher schon. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat das Bundeskabinett am 16.12.2015 in Berlin beschlossen.

Ausweitung des Werbeverbots wird separat geregelt

Minister Schmidt sprach anschließend im Bundestag von einem "ausgewogenen Regelungswerk“. Im Zentrum stehe ein besserer gesundheitlicher Verbraucherschutz. Zigaretten seien aber weiter ein legales Produkt - deshalb werde es kein Produktionsverbot geben. Ein großer Teil der in Europa hergestellten Zigaretten kommt aus deutschen Werken. Eine Ausweitung des schon bestehenden Werbeverbots wird in einem separaten Gesetz geregelt. Deutschland und Bulgarien sind die einzigen EU-Länder, in denen es noch kein umfassendes Tabakwerbeverbot gibt. Schmidt erklärte die Verzögerung mit der Notwendigkeit einer sehr intensiven Abstimmung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen derartige Verbote.

EU-Tabakrichtlinie muss bis Mai 2016 umgesetzt werden

Die 2014 ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte muss bis 20.05.2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Vorgaben: Ob krebsbefallene Lungen, faulende Raucherbeine oder geschwärzte Zahnstümpfe - Gruselbilder und abschreckende Warnungen auf einem Großteil der Packungen sollen die Lust am Glimmstängel dämpfen. Erzeugnisse, die nach den alten Regelungen bis Mai 2016 hergestellt wurden, können ein Jahr lang weiter abverkauft werden. Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, müssen vom Markt verschwinden. Für Menthol-Zigaretten gilt eine Übergangsfrist.

Strengere Vorgaben für Zigarettenverpackungen - Werbeverbote für E-Zigaretten

Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, auch "irreführende Elemente auf Verpackungen“. Um Fälschungen vorzubeugen, müssen Verpackungen zudem künftig ein individuelles Erkennungs- und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen. Für neue Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt. Neu sind auch Regelungen für "E-Zigaretten", bei denen eine Flüssigkeit verdampft und inhaliert wird. Für diese elektronischen Zigaretten und ihre Nachfüllbehälter soll es auch Werbeverbote geben.

110.000 Tote pro Jahr

Ziel ist es, die Raucherquote von Jugendlichen zu senken. Auch sollen "Fälle der vorzeitigen Sterblichkeit“ verringert werden. Etwa 110.000 Todesfälle pro Jahr seien in Deutschland unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen, heißt es in einer Kabinettsvorlage. Die direkten und indirekten Kosten des Rauchens würden auf 79,09 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Tabakindustrie fordert mehr Zeit zur Umstellung

Der Deutsche Zigarettenverband kritisierte die Gesetzespläne: "Das von der Bundesregierung verfolgte Ziel einer Senkung der Raucherquote von Jugendlichen wird bereits mit der bestehenden Regulierung ohne Schockbilder und Totalwerbeverbote erreicht.“ Deren gesundheitspolitische Wirksamkeit sei ohnehin nicht nachgewiesen. Die Zigarettenindustrie pocht zudem auf eine längere Frist zur Umstellung ihrer Produktion von Verpackungen. Sie argumentiert, dies sei wegen Verzögerungen auch in Brüssel bis Mai nicht mehr zu schaffen.

Grüne fordern mehr Werbebeschränkungen

Die Grünen warfen der Regierung vor, keine Gesamtstrategie zur Reduzierung des Tabakkonsums zu verfolgen. Der Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen-Fraktion, Harald Terpe, sagte: "Werbebeschränkungen für Tabakprodukte sind längst überfällig.“