Auf E-Zigarette getippt
Bußgeld fällig
Das Touchdisplay einer E-Zigarette ist ein "Berührungsbildschirm", dessen Bedienung am Steuer unzulässig ist. Wer sich darüber hinwegsetzt, muss mit einem Bußgeld rechnen, wie ein vom OLG Köln entschiedener Fall zeigt.