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Referentenentwurf zur Vorratsdatenspeicherung sieht Strafen für Datenhehlerei vor – Ausnahmen für Journalisten und Steuer-CDs

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Der Entwurf für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stellt erstmals auch den Handel mit illegal erworbenen Daten unter Strafe. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am 18.05.2015 in Berlin. "Journalistische Tätigkeiten im Vorfeld einer Veröffentlichung" sollten aber nicht strafbar sein, fügte er hinzu. Auch für die Verkäufer von Steuer-CDs seien Ausnahmen denkbar.

Datenhehlerei soll Haftstrafe von bis zu drei Jahren auslösen können

Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei bereits mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt. Er sei den anderen Ressorts am 15.05.2015 zur Stellungnahme übergeben worden. Der Entwurf sieht für "Datenhehlerei" eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Ausgenommen von der Strafbarkeit sind "Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen".