Neuerungen bei Personalausweis und Reisepass

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Neuerungen bei Personalausweis und Reisepass. beck-aktuell, 20.05.2026 (abgerufen am: 21.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198386)
Das Kabinett bringt den Personalausweis aufs Smartphone und baut zugleich Bürokratie ab. Ältere müssen ihren Ausweis künftig nicht mehr erneuern, im Reisepass entfällt der Wohnorteintrag. Die digitale Brieftasche soll ab 2027 den Alltag vereinfachen.
Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung von Identitätsnachweisen voran und will zugleich bestehende Vorschriften vereinfachen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten digitalen Brieftasche (EUDI‑Wallet) beschlossen und darin auch Änderungen im Personalausweis‑ und Passrecht verankert.
Die Wallet soll es ermöglichen, den Personalausweis künftig als digitale Version auf dem Smartphone zu nutzen. Hintergrund ist eine EU‑Verordnung, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, eine solche Anwendung bereitzustellen. In Deutschland soll sie voraussichtlich Anfang 2027 starten. Die Nutzung ist freiwillig.
Mit der digitalen Lösung sollen sich Bürgerinnen und Bürger künftig sowohl online als auch vor Ort identifizieren können – etwa bei Behördengängen, Vertragsabschlüssen oder Altersnachweisen im Internet. Dabei sollen jeweils nur die konkret erforderlichen Daten übermittelt werden, etwa lediglich die Information, ob jemand volljährig ist.
Nach Angaben des Bundesdigitalministeriums arbeiten bereits zahlreiche Unternehmen an Anwendungen für den Alltag auf Basis der Wallet. Diese soll hohen Sicherheitsanforderungen genügen; der Zugriff ist etwa nur mit PIN oder biometrischen Verfahren möglich, bei Verlust kann sie gesperrt werden.
Erleichterungen bei Personalausweis und Reisepass
Parallel sieht der Gesetzentwurf Änderungen beim klassischen Ausweiswesen vor. So sollen ältere Menschen künftig ihren Personalausweis dauerhaft behalten können. Wer bei der letzten Beantragung mindestens 70 Jahre alt war, muss das Dokument nach Ablauf der regulären Gültigkeit nicht mehr erneuern. Begründet wird dies damit, dass mit zunehmendem Alter weniger typische Nutzungssituationen entstehen und Behördenwege entfallen sollen.
Die Regel hat allerdings Einschränkungen: Für Reisen innerhalb der EU wird weiterhin empfohlen, ein gültiges Dokument mitzuführen. Zudem kann der abgelaufene Ausweis nicht mehr für Online‑Funktionen genutzt werden.
Auch beim Reisepass soll Bürokratie entfallen. Künftig soll bei einem Umzug der Wohnort nicht mehr im Pass geändert werden müssen. Dadurch könnten jährlich Millionen Verwaltungsverfahren entfallen und sowohl Bürger als auch Behörden entlastet werden.
Teil einer größeren Modernisierungsagenda
Die Maßnahmen sind Teil einer zwischen Bund und Ländern vereinbarten Modernisierungsagenda zum Bürokratieabbau. Sie zielt darauf ab, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Nutzung digitaler Angebote zu stärken.
Die gesetzlichen Änderungen müssen noch Bundestag und Bundesrat passieren. Erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt treten sie in Kraft, was voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgen dürfte.
Langfristig könnte der digitale Ausweis dazu führen, dass physische Dokumente im Alltag zunehmend entbehrlich werden – etwa bei Kontrollen, Verträgen oder Online‑Diensten.
- Redaktion beck-aktuell, js
- mit Material der dpa
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Neuerungen bei Personalausweis und Reisepass. beck-aktuell, 20.05.2026 (abgerufen am: 21.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198386)



