Neuregelungen zum Juni 2015

Zitiervorschlag
Neuregelungen zum Juni 2015. beck-aktuell, 29.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192946)
Die Mietpreisbremse soll ab Juni dazu beitragen, dass Mieten in Ballungsräumen bezahlbar bleiben. Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen müssen künftig besser gekennzeichnet werden. Ein neues Gesetz soll den Dienst bei der Bundeswehr attraktiver machen und polnische Holocaust-Überlebende erhalten die deutsche Rente direkt. Wie die Bundesregierung am 28.05.2015 mitteilte, gelten all diese Neuregelungen ab Juni 2015.
Mietpreisbremse und Bestellerprinzip
Mit der Mietpreisbremse soll das Wohnen bezahlbar bleiben: In Ballungsräumen trage sie dazu bei, dass Mieten auch für Normalverdiener erschwinglich bleiben, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Neubauten sind ausgenommen. So soll der Anreiz für Investitionen in den Wohnungsmarkt erhalten bleiben. Außerdem gilt im Maklerrecht künftig: „Wer bestellt, der bezahlt.“
Bessere Kennzeichnung von gefährlichen Inhaltsstoffen
Backofensprays, Geschirrreiniger-Tabs, Lacke und Klebstoffe: Ab Juni 2015 sind gefährliche Gemische von Chemikalien neu eingestuft und weltweit einheitlich zu kennzeichnen. Zum Schutz der Verbraucher sollen Verpackungen deutlicher auf die Gefahren der Inhaltsstoffe aufmerksam machen und Informationen über die sichere Verwendung liefern. Grundlage ist die europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen („CLP-Verordnung“) von 2008.
Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr
Die Bundeswehr steht im Wettbewerb um qualifiziertes Fachpersonal mit anderen Arbeitgebern. Deshalb will sie den Dienst attraktiver gestalten. Mit der Neuregelung würden die Leistungen weit über Besoldung und Versorgung hinausgehen. Besonderes Gewicht habe die bessere Vereinbarkeit des Dienstes mit familiären Verpflichtungen. Das Gesetz ist in großen Teilen am 23.05.2015 in Kraft getreten.
Rentenzahlungen nach Polen
Deutsche Renten können ab 01.06.2015 direkt an Holocaust-Überlebende in Polen ausgezahlt werden. Die Berechtigten erhalten damit einen sozialversicherungsrechtlichen Ausgleich, der Arbeitsleistungen in einem NS-Ghetto berücksichtigt. Die Deutsche Rentenversicherung hat alle bekannten möglichen Berechtigten angeschrieben und ihnen einen Antragsvordruck zugesandt.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Neuregelungen zum Juni 2015. beck-aktuell, 29.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192946)



