Trickserei beim Maklerlohn
Am Ende gibt es gar kein Geld
Wenn die Käufer den von der Verkäuferin bestellten Makler bezahlen sollen, verstößt das gegen den Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns – auch wenn der Kaufpreis dafür reduziert wird, sagt der BGH. Damit werde der gesamte Vertrag nichtig.