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Die Jura-Termine der 29. Kalenderwoche

Fußball zur FIFA-WM
Fußball zur FIFA-WM MDSAIFUR / Adobe

Während die Fußball-WM läuft, muss der EuGH Fragen deutscher Gerichte zu FIFA-Regeln über Spielevermittler beantworten. Der BGH urteilt über die Online-Kündigung von Fitness-Verträgen, die Zahlung einer Maklercourtage und den Einbau von Klimageräten.

Fußballregeln. Das Interesse an der Fußball-WM ist hierzulande natürlich weitaus stärker als die Thermometer gesunken, seit die deutsche Nationalmannschaft schon beim Sechzehntelfinale aus dem Rennen flog. Und das ausgerechnet gegen den kleinen Südamerika-Staat Paraguay mit seinen nicht einmal 7 Mio. Einwohnern, den wohl kaum jemand als ernsthaften Konkurrenten auf dem Schirm hatte. Dabei schien es ein gutes Timing, dass der EuGH gerade während des Turniers gleich zweimal über die Macht der FIFA gegenüber dem DFB urteilt. Am 16.7. erläutern die Europarichter in ­dieser Berichterstattungswoche dem LG Mainz, ob die Vorgaben des Weltverbands mit dem Kartellrecht vereinbar sind. Schon am 9.7. wollen sie ganz ähnliche Fragen des BGH zu Klagen der Rogon GmbH & Co. KG und der MVI Management GmbH ­(C-428/23) beantworten (NJW-aktuell H. 27/2026, 6).

Den aktuellen Prozess angestoßen haben ein Spielervermittler – zugleich Vizepräsident der einschlägigen Vereinigung „Football Forum“ – sowie RRC Sports, ein deutsches Unternehmen aus dieser Branche, dessen Geschäftsführer derselbe Geschäftsmann ist (C-209/23). Der globale Dachverband hatte vor drei Jahren ein Regelwerk für Vergütung, Tätigkeiten und Verhalten der Spielervermittler verabschiedet. Es begrenzt die Honorare der Makler und macht Vorgaben zu Interessenkonflikten sowie Vertragsbedingungen. Die Richter aus der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt ­haben da gleich mehrere Bedenken. Diese richten sich auf Art. 101 AEUV (Kartellverbot), Art. 102 AEUV (Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung), Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit) und Art. 6 DS-GVO. Schließlich gehören der FIFA 211 nationale Kickerverbände wie der DFB an, so dass dessen Maßgaben jedenfalls für den Großteil der Vereine, Sportler und Vermittler verbindlich sind. Generalanwalt Nicholas Emiliou befand zur Klage der RRC Sports GmbH ebenso wie zu dem bereits erwähnten BGH-Fall Rogon und dem Verfahren Tondela u.a. (C-133/24) in seinen gemeinsamen Schlussanträgen salomonisch: „Wenn sich Sportverbände eigene Regelwerke geben, unterliegen sie Schranken, falls die Auswirkung der Regelungen auf vom Unionsrecht geregelte Bereiche erheblich ist.“ Diese Einschränkung lasse jedoch die Vereinigungs­freiheit unberührt.

Verkündungen. Der BGH hat lange genug beraten und gibt gleich drei Entscheidungen bekannt. So geht es am 16.7. darum, wie Fitnessstudios die Bestätigungsseite für Vertragskündigungen im Internet gestalten müssen (NJW-aktuell H. 20/2026, 6). Maßstab ist § 312k II BGB (Kündigung von Verbraucherverträgen im elek­tronischen Geschäftsverkehr), den der ganz neue § 356a BGB (Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen) unberührt lässt. Am selben Tag erfährt die Rechtsgemeinde, was der I. Zivilsenat von der Pflicht zur Zahlung des halben Maklercourtage beim Kauf eines Einfamilienhauses (§ 656c BGB) hält, wenn das Gebäude für den Vermittler bei Erteilung des Auftrags wie ein Gebäude für zwei Familien aussah (NJW-aktuell H. 20/2026, 6). Spannend für Wohnungseigentümer wird zudem gerade im Rekord-Hochsommer am Tag darauf der Richterspruch zum Einbau eines Klima-Splitgeräts – einer Kühlmaschine also, die Geräusche, Abluftwärme und Kondenswasser produziert sowie außen an der Fassade zu sehen ist (NJW-aktuell H. 23/2026, 6).

Mehr noch. Das BAG befasst sich mit der Berechnung eines vertraglich vereinbarten Vorruhestandsgelds bei einer Landesbank aus Sachsen; außerdem auf Antrag der Personalvertretung für das Bordpersonal mit dem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei der Deutschen Lufthansa AG. Wann keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann, weil es unterschiedliche Anzeichen für eine Hinterziehung von Umsatzsteuer durch den Geschäftspartner in etwaigen Betrugskarussells gibt, erörtert der BFH. Über Honorare für Leistungen, die ein erheblicher Teil der Vertragszahnärzte nicht liquidiert (die sogenannten Null- oder Nichtabrechner), richtet das BSG.

Dieser Text stammt aus Heft 28/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.