Eine Bewährung von Trumps Gnaden?

Zitiervorschlag
Dr. Maximilian Amos: Eine Bewährung von Trumps Gnaden?. beck-aktuell, 06.07.2026 (abgerufen am: 06.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201396)
Die FIFA-Disziplinarkommission hat die Rot-Sperre für den US-Spieler Balogun für das anstehende WM-Achtelfinale gegen Belgien aufgehoben – wohl weil Trump zum Hörer griff. Die FIFA beruft sich auf ihren Disziplinar-Kodex. Alles rechtens also?
Dass zwischen US-Präsident Donald Trump und den Präsidenten des Weltfußballverbandes FIFA, Gianni Infantino, kein Gesetzesblatt passt, ist spätestens seit der Verleihung des eigens für den US-Präsidenten erfundenen FIFA-Friedenspreises allgemeine Auffassung in der (Fußball-)Welt. Doch während die Preisverleihung allenfalls den Intellekt politisch interessierter Sportfans beleidigt haben könnte, soll sich Infantino nun auf Trumps Geheiß am Allerheiligsten versündigt haben, das zu schützen er berufen ist: dem Sport selbst.
Hintergrund ist, dass der US-Spieler Folarin Balogun, der mit bislang drei Turniertreffern eine starke WM spielt, im Match gegen Bosnien-Herzegowina am vergangenen Donnerstag eine fragwürdige rote Karte erhalten hatte. Nach den überall auf der Welt gängigen Fußballregeln zieht ein solcher Platzverweis immer eine Sperre für mindestens ein Spiel nach sich – in aller Regel aber mehr, das genaue Strafmaß wird nach dem Spiel durch das zuständige Disziplinarorgan des jeweiligen Verbandes festgelegt.
Das ist auch bei der FIFA nicht anders. Der Weltfußballverband hat sich einen Disziplinar-Kodex gegeben, der solche Dinge explizit regelt. Zu den Folgen eines Platzverweises für einen Spieler heißt es in Art. 66 Abs. 4: "A sending-off automatically incurs suspension from the subsequent match. The FIFA judicial bodies may impose additional match suspensions and other disciplinary measures" – zu Deutsch: "Ein Platzverweis zieht automatisch eine Sperre für das nächste Spiel nach sich. Die FIFA-Disziplinarinstanzen können zusätzliche Spielsperren und andere Disziplinarmaßnahmen verhängen."
Ein Anruf bei Infantino
Balogun hätte also nach seiner roten Karte im anstehenden Achtelfinalspiel der USA gegen Belgien (in der heutigen Nacht auf Dienstag, 2 Uhr MESZ) nicht mitwirken dürfen – ein herber Ausfall für die Gastgeber-Truppe. Doch dann, so bestätigte der US-Präsident es inzwischen selbst, griff Donald Trump zum Hörer und sprach mit FIFA-Präsident Infantino.
Am Sonntag veröffentlichte die FIFA danach eine Mitteilung, deren Inhalt so dünn wie obskur ist: Die FIFA-Disziplinarkommission habe die rote Karte, die Balogun beim Sieg im Sechzehntelfinale gegen Bosnien-Herzegowina gezeigt wurde, ausgesetzt, hieß es. Balogun stehe demnach für ein Jahr unter Bewährung.
Eine Begründung enthielt die Mitteilung nicht, es wurde lediglich auf Art. 27 des Disziplinar-Kodexes verwiesen. Darin heißt es, fast apodiktisch: "The judicial body may decide to fully or partially suspend the implementation of a disciplinary measure." Das zuständige Disziplinarorgan kann also beschließen, die Vollstreckung einer Disziplinarmaßnahme auszusetzen. Warum die Aufhebung der Sperre erfolgte, erfuhr man indes nicht. Stattdessen: Ausführungen zum sportlichen Erfolg Baloguns und des US-Teams, die man eher in einer Mitteilung des amerikanischen Fußballverbands vermutet hätte, nicht aber in einem offiziellen FIFA-Kommuniqué.
Fachanwalt für Sportrecht: "Halte Aufhebung für rechtswidrig"
Dabei wäre es spannend gewesen, zu hören, wie die FIFA ihre Aufhebung der Sperre beziehungsweise deren Aussetzung zur Bewährung begründet. Angesichts der klaren Formulierung in Art. 66 Abs. 4 des Disziplinar-Kodexes ist die Aufhebung nämlich zumindest begründungsbedürftig – zumal es in Art. 66 Abs. 5 weiter heißt, die automatische Spielsperre sowie etwaige zusätzliche Spielsperren müssten selbst dann abgesessen werden, wenn der Platzverweis in einem Spiel verhängt wurde, das später abgebrochen, für ungültig erklärt, mit einer Niederlage gewertet und/oder wiederholt wurde. Die Hürden für die Aufhebung einer Sperre liegen also hoch.
"Ich halte die Aufhebung der Sperre und Aussetzung zur Bewährung für rechtswidrig" bringt Thomas Summerer, Fachanwalt für Sportrecht in der Kanzlei Summerer Söffing, gegenüber beck-aktuell.Heute im Recht seine Einschätzung auf den Punkt. Die Rechtsfolge des Art. 66 Abs. 4 der FIFA-Disziplinarordnung sei "zwingend und eröffnet keinen Ermessensspielraum", so Summerer.
"Ebenso deutlich ist Art. 10.5 der FIFA World Cup 2026 Competition Regulations, die man als lex specialis für diese WM ansehen kann“, meint Summerer. Die zwingende Sperre nach einer roten Karte sei von der FIFA mit Schreiben vom 12. Mai 2026 an alle beteiligten Fußballverbände noch einmal bekräftigt worden. "Diese Sperre jetzt willkürlich ohne jede Begründung außer Kraft zu setzen, ist als ein venire contra factum proprium unzulässig", so Summerer. Aus seiner Sicht, so Summerer, sei damit das Ermessen in Art. 27 Disziplinarordnung auf Null reduziert, "eine Berufung auf Art. 27 ist systemwidrig". In der Aussetzung der Sperre sieht er zudem einen "Verstoß gegen die jahrzehntelange Rechtspraxis, wonach Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters auf dem grünen Rasen unumstößlich und nicht justiziabel sind."
UEFA "fassungslos"
Gerade angesichts der dünnen bis nicht vorhandenen Begründung im FIFA-Statement ranken sich nun Mutmaßungen darum, dass es bei der Aufhebung nicht um sportrechtliche Gesichtspunkte, sondern einzig und allein um Macht ging. Dafür tat der US-Präsident sein Übriges, der anschließend auf seiner Plattform Truth Social schrieb: "Danke an die FIFA dafür, das Richtige zu tun und eine große Ungerechtigkeit rückgängig zu machen!" Später am Montag räumte er zudem ein, Infantino angerufen zu haben, um "eine Überprüfung" anzuregen.
Zuvor hatte sich sogar der europäische Fußballverband UEFA zu Wort gemeldet. "Der Fußball beruht wie jede andere Sportart auf Regeln, welche die Grundlage für einen fairen, ehrlichen und transparenten Wettbewerb bilden" heißt es in der Mitteilung. Mit der FIFA-Entscheidung sei "eine rote Linie überschritten": "Wenn die Einhaltung der Spielregeln nicht länger von ihren Hütern gewährleistet wird, steht die Integrität des Fußballs auf dem Spiel und die Glaubwürdigkeit eines Wettbewerbs wird untergraben." Man sei "fassungslos angesichts einer solch beispiellosen, unverständlichen und ungerechtfertigten Entscheidung".
Belgien will gegen Entscheidung vorgehen
Wenn sportliche Regeln nicht mehr zu gelten scheinen, ist es wenig überraschend, wenn sich nunmehr der kommende Gegner unfair behandelt fühlt. So teilte der belgische Verband RBFA mit, man habe bislang von der FIFA weder eine Entscheidung noch eine Erklärung in dieser Angelegenheit erhalten und sehe sich daher gezwungen, die Einsatzberechtigung Baloguns für das kommende Spiel anzufechten.
"Falls es eine Einflussnahme der US-Regierung gab, ist das ein gefährlicher Präzedenzfall, der den Grundsatz der Trennung zwischen Sport und Politik aus den Angeln hebt und die Integrität des Sports schwer beschädigt" glaubt auch Sportrechtsanwalt Summerer. "Der Slogan der FIFA 'For the good of the game' wird in sein Gegenteil verkehrt. Der Willkür wäre Tür und Tor geöffnet."
Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass die FIFA bei einem Turnier eine Rot-Sperre nachträglich ändert: Schon der portugiesische Superstar Cristian Ronaldo hat in diesem Turnier von Art. 27 des FIFA-Kodexes profitiert, da ihn sonst eine Sperre aus einem Qualifikationsspiel am WM-Auftakt in den USA gehindert hätte.
Ein weiterer Präzedenzfall findet sich allerdings erst, wenn man etwas weiter in der Fußball-Historie zurückgeht: Bei der WM 1962 wurde Brasiliens Spieler Garrincha im WM-Halbfinale mit "Rot" vom Platz gestellt, jedoch wurde keine Sperre verhängt, sodass er das Finale gegen die Tschechoslowakei bestritt, das Brasilien schlussendlich gewann. Hintergrund war damals wohl eine Einflussnahme des brasilianischen Präsidenten auf die FIFA.
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Dr. Maximilian Amos: Eine Bewährung von Trumps Gnaden?. beck-aktuell, 06.07.2026 (abgerufen am: 06.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201396)




