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Gesetzliche Neuregelungen zum Februar 2016

Carl von Ossietzky

Die Bundesregierung informiert in einer Mitteilung vom 27.01.2016 über einige neue gesetzliche Regelungen: Danach können Bausparkassen ihre Angebote und Tarife jetzt flexibler gestalten. Für das Schornsteinfeger-Handwerk gilt eine neue Meisterprüfungsverordnung. Und der Bund unterstützt nun auch die Kinderwunschbehandlung von unverheirateten Paaren.

Mehr Flexibilität für Bausparkassen und neue Meisterprüfungsverordnung für das Schornsteinfeger-Handwerk

Wie die Regierung mitteilt, können Bausparkassen ihr Geschäftsfeld erweitern und Angebote und Tarife flexibler gestalten. Das entsprechende Gesetz dafür sei am 22.12.2015 in Kraft getreten. Ein Schwerpunkt der neuen Meisterprüfungsverordnung für das Schornsteinfeger-Handwerk sei mehr Kompetenz im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz. Sie gelte seit dem 01.01.2016.

Bundesförderung bei Kinderwunschbehandlungen

Für unverheiratete Paare gebe es seit Januar 2016 bei Kinderwunschbehandlungen finanzielle Unterstützung durch den Bund. Bislang habe dies nur für verheiratete Paare gegolten. Unter bestimmten Voraussetzungen würden künftig für die erste bis dritte Behandlung die Kosten in Höhe von 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung in Höhe von bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils erstattet.