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Künstliche Befruchtung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Kein Anspruch auf Auskunft über mögliche Halbgeschwister
OLG Frankfurt zur Samenspende

Kein Anspruch auf Auskunft über mögliche Halbgeschwister

Eine durch Samenspende gezeugte Frau hat keinen Anspruch auf Auskunft darüber, wie oft die Samenspenden ihres biologischen Vaters verwendet wurden oder wie viele Halbgeschwister existieren. Das OLG Frankfurt verneinte ein Auskunftsrecht.

Kein Schaden in Sicht
Verlorenes Nabelschnurblut

Kein Schaden in Sicht

Nabelschnurblut enthält Stammzellen, die für (seltene) medizinische Behandlungen benötigt werden. Wenn nach der Geburt das Nabelschnurblut nicht, wie vertraglich vereinbart, eingelagert wird, geht diese Option verloren. Eine Feststellungsklage hielt das OLG Saarbrücken für unzulässig.

Krankenkassen zahlen erst ab Juli 2021
Einfrieren von Eizellen

Krankenkassen zahlen erst ab Juli 2021

Gesetzliche Krankenkassen müssen erst ab Juli 2021 die Kosten für eine Kryokonservierung von Eizellen übernehmen. Auf das frühere Inkrafttreten der Kryo-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist nicht abzustellen, wie das LSG Nordrhein-Westfalen klarstellt.

Klinik muss Ehefrau das Sperma ihres toten Mannes herausgeben

Klinik muss Ehefrau das Sperma ihres toten Mannes herausgeben

Eine Klinik muss einer Frau das kryokonservierte Sperma ihres verstorbenen Ehemanns herausgeben. § 4 Embryonenschutzgesetz, der es verbietet, eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tod zu befruchten, steht dem aus Sicht des LG Frankfurt a.M. nicht entgegen.

Krankenkasse muss für drei Versuche mit derselben Methode zahlen
Kinderwunschbehandlungen

Krankenkasse muss für drei Versuche mit derselben Methode zahlen

Krankenkassen müssen die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nicht übernehmen, wenn drei Versuche erfolglos waren. Das gelte aber nur für dieselbe Behandlungsmethode, entschied jetzt das LSG Berlin-Brandenburg, andere Methoden zählten nicht mit. Das Gericht lässt aber die Revision zu.  

Kasse muss für Samenzellen-Konservierung bei Geschlechtsangleichung zahlen

Kasse muss für Samenzellen-Konservierung bei Geschlechtsangleichung zahlen

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Kryo-Konservierung von Samenzellen, wenn dies notwendig ist, um einen späteren Kinderwunsch zu erfüllen. Das gilt auch, wenn man durch eine Geschlechtsangleichung die Fortpflanzungsfähigkeit selbst beseitigt, sagt das BSG.

FDP-Politikerin wirbt für Legalisierung von Eizellspenden
Bundestag

FDP-Politikerin wirbt für Legalisierung von Eizellspenden

Wenn sich Paare Kinder wünschen, gelten für künstliche Befruchtungen strikte Beschränkungen. So ist beispielsweise die Eizellenspende in Deutschland bislang verboten. Das könnte sich bald ändern, denn im Bundestag wird emsig für eine Legalisierung geworben.

Eintrag als Vater
Geschlechtswechsel der Lebenspartnerin vor Geburt

Eintrag als Vater

Hatte sich die Lebenspartnerin einer Schwangeren schon vor der Geburt des Babys als Mann eintragen lassen, ist er dessen Vater, da er der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratete Mann war. Unaufgeregt löste das OLG Schleswig den Fall nach dem Wortlaut des Gesetzes. 

Abtreibungen in den ersten 12 Wochen sollen rechtmäßig werden
Expertenkommission

Abtreibungen in den ersten 12 Wochen sollen rechtmäßig werden

Abtreibungen sind in Deutschland grundsätzlich strafbar. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission möchte das ändern - in bestimmten Fällen. Auch bei den Themen Eizellspende und Leihmutterschaft hält sie eine Liberalisierung für möglich.

Keine Steuerermäßigung fürs Einschalten einer Leihmutter
Homosexuelles Paar

Keine Steuerermäßigung fürs Einschalten einer Leihmutter

Wenn zwei homosexuelle Männer ein Kind von einer Ersatzmutter austragen lassen, können sie die Kosten dafür nicht bei der Einkommensteuer absetzen. Das hat der BFH entschieden. Denn dabei handele es sich nicht um die Behandlung einer Krankheit. Zudem verstoße die Einschaltung der Leihmutter gleich mehrfach gegen das Embryonenschutzgesetz.