Kasse muss für Samenzellen-Konservierung bei Geschlechtsangleichung zahlen
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Kryo-Konservierung von Samenzellen, wenn dies notwendig ist, um einen späteren Kinderwunsch zu erfüllen. Das gilt auch, wenn man durch eine Geschlechtsangleichung die Fortpflanzungsfähigkeit selbst beseitigt, sagt das BSG.