Corona-Soforthilfen
Durften nicht für Personalkosten verwendet werden
Ein mittelfränkischer Friseur muss die 9.000 Euro, die er 2020 von der Regierung in Mittelfranken erhalten hatte, zurückzahlen. Personalkosten seien kein Argument für einen pandemiebedingten Liquiditätsengpass, der stets Voraussetzung für die Förderung gewesen sei, so der BayVGH.