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Schornsteinfeger

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Keine Amtshaftung eines Schornsteinfegers für Kosten der Nachrüstung eines Ofens

Keine Amtshaftung eines Schornsteinfegers für Kosten der Nachrüstung eines Ofens

Das Landgericht München I hat die Amtshaftungsklage eines Kaminofenbesitzers gegen den Schornsteinfeger auf Ersatz von Nachrüstkosten für einen Kachelofen abgewiesen. Der Hinweis auf die Pflicht zur Außerbetriebnahme oder Nachrüstung sei ausreichend gewesen. Auf einen möglichen Notbetrieb im Katastrophenfall habe der Schornsteinfeger nicht hinweisen müssen. Außerdem sei auch kein Schaden entstanden.

Schornsteinfegerarbeiten auch während Pandemie durchzuführen

Schornsteinfegerarbeiten auch während Pandemie durchzuführen

Da Schornsteinfegerarbeiten dem Erhalt der Betriebs- und Brandsicherheit dienen, sind sie auch während der Corona-Pandemie nicht verzichtbar. Dies gilt laut Verwaltungsgericht Hannover auch dann, wenn Hauseigentümer betroffen sind, die einer Risikogruppe angehören. Denn sie müssen während der Schornsteinfegerarbeiten nicht anwesend sein.

Lückenlose Besetzung von Kehrbezirken durch Schornsteinfeger als Ziel
Gesetzesentwurf

Lückenlose Besetzung von Kehrbezirken durch Schornsteinfeger als Ziel

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz soll geändert werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes eingebracht mit dem Ziel, Sammelausschreibungen zur Besetzung von Kehrbezirken durchzuführen.

Gesetzliche Neuregelungen zum Februar 2016

Gesetzliche Neuregelungen zum Februar 2016

Die Bundesregierung informiert in einer Mitteilung vom 27.01.2016 über einige neue gesetzliche Regelungen: Danach können Bausparkassen ihre Angebote und Tarife jetzt flexibler gestalten. Für das Schornsteinfeger-Handwerk gilt eine neue Meisterprüfungsverordnung. Und der Bund unterstützt nun auch die Kinderwunschbehandlung von unverheirateten Paaren.