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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum Abbau unnötiger Formerfordernisse in der Verwaltung

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Die Bundesregierung hat am 17.08.2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, um unnötige Formerfordernisse in der Verwaltung abzubauen. Anstelle schriftlicher Erklärungen oder Unterschriften sollen künftig möglichst einfache elektronische Verfahren eingesetzt werden können, teilte sie mit.

Weiterer Abbau unnötiger Bürokratie

Insgesamt seien 464 verwaltungsrechtliche Rechtsvorschriften des Bundes betroffen, schreibt die Regierung. Bürger und Unternehmen sollen auf elektronischem Weg einfacher mit der Verwaltung kommunizieren können. Künftig sollen beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt oder Beschwerden gegen Lärmschutzwälle elektronisch eingereicht werden können. Auch innerhalb der Verwaltung würden elektronische Kommunikationswege und Verfahrensabläufe ermöglicht. Gleichzeitig solle sichergestellt werden, dass vermeidbare Formerfordernisse zukünftig gar nicht erst in neue Gesetzentwürfe aufgenommen werden.