Neues Gesetz soll Mieter und Vermieter glücklich machen

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Neues Gesetz soll Mieter und Vermieter glücklich machen . beck-aktuell, 15.10.2026 (abgerufen am: 16.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207771)
Bezahlbares Wohnen per Gesetz – das klingt einfacher, als es ist. Im Bundestag stritten Sachverständige darüber, ob der Regierungsentwurf zur Mietrechtsreform hilft oder schadet.
Sieben Entwürfe und Anträge, neun Sachverständige, ein Rechtsgebiet, das Millionen betrifft: Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch hat gezeigt, wie weit die Positionen beim Mietrecht auseinanderliegen. Im Zentrum stand der Regierungsentwurf zur Änderung des Wohn- und Geschäftsraummietrechts, der Kurzzeitvermietung eindämmen, möbliertes Wohnen stärker regulieren und die Mietpreisbremse schärfen soll. Daneben lagen den Fachleuten sechs Vorlagen der Grünen und der Linken vor.
Auf Vermieterseite fiel das Urteil harsch aus. Der Innsbrucker Mietrechtler Martin Häublein hält es für "überaus unwahrscheinlich", dass die Neuregelungen kurzfristig vermieteten Wohnraum wieder dem regulären Markt zuführen. Die mietrechtlichen Korrekturen des vergangenen Jahrzehnts hätten die Missstände in vielen Städten nicht beseitigt, wohl aber die Rechtslage verkompliziert. Haus-&-Grund-Präsident Kai H. Warnecke lehnte den Entwurf rundheraus ab: Er greife in bewährte Strukturen ein und gefährde die Planungssicherheit privater Kleinvermieter. Der Immobilienverband IVD warnte ebenfalls vor immer detaillierterer Regulierung mit starren Fristen.
Mieterverbände fordern Nachschärfungen
Ganz anders die Tonlage auf Mieterseite. DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz nannte den Entwurf einen "längst überfälligen Schritt" hin zu besserem Mieterschutz. Die Regelungen zu Indexmieten, Kurzzeitvermietung und Möblierungszuschlag müssten aber verschärft werden, um Umgehungen wirksam zu verhindern. Die Frankfurter Mietrechtsanwältin Stella Majdandzic begrüßte zwar die geplante Deckelung des Möblierungszuschlags, kritisierte aber die vorgesehene Vermutungsregel: Ein Zuschlag von bis zu zehn Prozent der Miete solle als angemessen gelten – das sei nicht sachgerecht.
Ann-Kathrin Rückmann vom Hamburger Mieterverein Mieter helfen Mietern räumte ein, der Entwurf gehe viele Problemfelder an. Die sozialschädliche Ausnutzung der Marktsituation durch bestimmte Vermieter verhindere er allerdings nicht; beim Zugang zum Recht bestehe weiter ein strukturelles Ungleichgewicht zuungunsten der Mietenden. Benjamin Raabe vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sah den Entwurf bei der Kurzzeitvermietung auf dem richtigen Weg, bemängelte aber den vorgesehenen Zeitraum von sechs Monaten als "deutlich zu lang".
Was der Entwurf im Einzelnen vorsieht
Die Ausnahme von Mieterschutzvorschriften bei Kurzzeitvermietung soll künftig nur noch für Mietverhältnisse von bis zu sechs Monaten gelten. In angespannten Wohnungsmärkten will die Bundesregierung Indexmieterhöhungen jährlich deckeln. Bei Kündigungen wegen Zahlungsverzugs soll die Schonfristregelung einmalig auch auf ordentliche Kündigungen übertragen werden – vorausgesetzt, der Mieter begleicht die Schulden vollständig. Für Vermieter bringt der Entwurf ebenfalls Neuerungen: Die Wertgrenze beim vereinfachten Verfahren für Modernisierungsmieterhöhungen steigt von 10.000 auf 20.000 Euro.
Der Bundesrat sieht Korrekturbedarf. Die Länderkammer drängt auf Anreize für die zügige Vermietung leerstehenden Wohnraums und weniger Bürokratie. Die Bundesregierung verwies in ihrer Gegenäußerung auf bereits eingeleitete Maßnahmen und hält weitere Regelungen in diesem Vorhaben für entbehrlich.
- Redaktion beck-aktuell, hg
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