Eigenbedarf
Es reicht, wenn der Wunsch zur Eigennutzung plausibel ist
Der BGH hat betont, dass der Wunsch des Vermieters, selbst in eine vermietete Wohnung einzuziehen, grundsätzlich zu respektieren ist – auch dann, wenn er mit Umbau- und Verkaufsplänen verbunden ist. Gerichte dürften Vermietern nicht ihre Maßstäbe für "angemessenes Wohnen" vorschreiben.