Kündigungssperrfrist gilt auch für die Familien-GbR
Eigenbedarf erst nach drei Jahren
Wird an einer vermieteten Wohnung Wohnungseigentum begründet und dieses sodann veräußert, ist eine Eigenbedarfskündigung erst drei Jahre nach der Veräußerung möglich. Das gilt auch, wenn die Wohnung nach Umwandlung in eine Familien-GbR eingebracht wird, stellt der BGH klar.