Maas will Sexualstrafrecht verschärfen

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Maas will Sexualstrafrecht verschärfen. beck-aktuell, 11.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182576)
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant ein schärferes Sexualstrafrecht. Um Frauen besser vor sexuellen Übergriffen zu schützen, sieht ein Referentenentwurf vor, Lücken im Tatbestand des § 177 StGB zu schließen. CDU und Grüne kritisieren den Entwurf als unzureichend und fordern nach den Attacken der Silvesternacht in Köln und weiteren Städten ein härteres Vorgehen.
Gesetzeslücken schließen
Nach dem Referentenentwurf sollen strafwürdige, bislang aber nicht von § 177 StGB erfasste Handlungen künftig nach § 179 StGB strafbar sein. Bestraft werden soll der Täter danach auch, wenn sich das Opfer subjektiv als schutzlos empfindet oder der Täter einen "Überraschungsmoment" ausnutzt, etwa durch eine unvermittelte Attacke im öffentlichen Raum. Der Entwurf ist laut Maas seit kurzem in der Länderabstimmung. Die Reform könne noch 2016 vom Bundestag verabschiedet werden, sagte er der "Bild am Sonntag". Anlass der Reform ist die Istanbul-Konvention des Europarats, wonach jede "nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlung" zu bestrafen ist.
Schwesig erwartet durch Reform mehr Anzeigen und Verurteilungen
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) erwartet von der geplanten Verschärfung positive Effekte: "Eine Änderung der Gesetzeslage wird dazu beitragen, dass mehr betroffene Frauen sich zu einer Anzeige entschließen, dass weniger Strafverfahren eingestellt werden und dass sexuelle Übergriffe adäquat geahndet werden", sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
CDU fordert nach Silvesterattacken härteres Vorgehen: "Nein" des Opfers muss ausreichen
Anders sehen dies die CDU und die Grünen. Ihnen geht der Entwurf nicht weit genug. Mit Blick auf die "widerwärtigen Übergriffe und Attacken in der Silvesternacht in Köln und in anderen Städten" erklärte die CDU-Spitze: "Insbesondere sexuelle Belästigung und Vergewaltigung sind nicht hinnehmbar. Sie verlangen nach einer harten Antwort des Rechtsstaats." Ein klares "Nein" des Opfers müsse für eine Bestrafung ausreichen, auch wenn nicht zugleich der Tatbestand der Gewalt oder Nötigung vorliege. Auch Belästigungen wie Grapschen, die unterhalb der Schwelle sexueller Nötigung liegen, sollten unter Strafe stehen.
Schweriner Justizministerin: "Bremse beim Opferschutz mit Ansage"
Einen Alternativvorschlag, der jede sexuelle Handlung kriminalisiert, die ohne das Einverständnis der anderen Person vorgenommen wird, lehnt der Referentenentwurf des Justizministeriums aber ausdrücklich ab. Dies wäre ein "Paradigmenwechsel", der einer sorgfältigen Prüfung bedürfe, "die eine entsprechende Zeit erfordert". Die Schweriner Justizministerin Uta-Maria Kuder kritisierte das Vorgehen: Die Opfer würden erneut in eine Warteposition gestellt. "Das ist eine Bremse beim Opferschutz mit Ansage", so die CDU-Politikerin in einer Erklärung.
Grüne halten Entwurf ebenfalls für unzulänglich
Auch die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), hält den Entwurf für unzureichend. "Es bleibt im Grunde beim alten Tatbestand, der oftmals zu Freisprüchen führt", sagte sie der «Berliner Zeitung» vom 09.01.2016. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte von der Bundesregierung, ihre Blockade aufzugeben: "Ein Nein muss ein Nein sein", sagte sie der Funke Mediengruppe.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Maas will Sexualstrafrecht verschärfen. beck-aktuell, 11.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182576)



