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Sexualisierte Gewalt

Kabinett will K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen wie Waffe einstufen

Eine Hand hält eine Ampulle und lässt eine Flüssigkeit in ein Cocktail-Glas tropfen. Daneben steht ein Glas voll Bier.
Vergewaltigungen mithilfe von K.o.-Tropfen bezeichnet Stefanie Hubig als "sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form". © JPC-PROD / Adobe Stock

Die Bundesregierung plant strengere Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigung. Der Gesetzesentwurf sieht unteranderem eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft vor.

Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen höhere Strafen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll laut einem Entwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug. Wer diese bei einer Vergewaltigung verwendet, für den gilt jetzt schon eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft.

Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, existiert nicht. In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch Fälle, in denen Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem eigenen Zuhause K.o.-Tropfen verabreicht wurden.

Reaktion auf BGH-Urteil

Der BGH hatte 2024 entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als "gefährliches Werkzeug"  i. S. d Qualifikation des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB zu verstehen seien. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einer Stellungnahme zu dem Entwurf des Bundesjustizministeriums angemerkt, dass das Ausmaß, in dem im Nachtleben narkotisierende Stoffe heimlich verabreicht würden, überschätzt werde. Lokale Studien zu entsprechenden Verdachtsfällen hätten ergeben, dass die Betroffenen in der Regel die Wirkung ihres Alkoholkonsums falsch eingeschätzt hätten. Simon Pschorr, Staatsanwalt aus Regensburg, wies in seiner Stellungnahme allerdings darauf hin, dass eine Intoxikation mit K.o.-Tropfen häufig nicht nachgewiesen werden könne, dass das Tatopfer eine gewisse Zeit benötige, "um sich angesichts der Gedächtnislücken wieder zu sammeln" und den Einsatz eines narkotisierend wirkenden Mittels zu vermuten.

"Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form - und sie trifft vor allem Frauen", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen seien "besonders hinterhältig und gefährlich". Das Strafrecht müsse darauf eine "eine harte Antwort geben, denn wirksamer Gewaltschutz erfordert konsequente Strafen." Die SPD-Politikerin bezeichnete die geplante Reform als Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt, die auch Maßnahmen außerhalb des Strafrechts beinhalten soll.