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Gesetz gegen digitale Gewalt

Fernandes kritisiert geplantes Strafmaß

Ein Handydisplay mit geöffnetem Chat und zwei Daumen über dem Display. Der Hintergrund ist dunkel.
Eine Höchststrafe von zwei Jahren - für Collien Fernandes zu wenig. © eza / Adobe Stock

Die Justiz soll härter gegen Gewalttäter im digitalen Raum vorgehen können, ein Gesetzentwurf dazu liegt bereits vor. Schauspielerin Collien Fernandes sieht Nachbesserungsbedarf.

Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes hält das im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu digitaler Gewalt vorgesehene Strafmaß für die unbefugte Erstellung und Verbreitung von Nacktaufnahmen für unzureichend. "Zwei Jahre Höchststrafe sind viel zu kurz", sagte Fernandes der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. "Wenn der Psychoterror über Jahrzehnte andauert, ist das Strafmaß ein
Witz. Es müsste einen größeren Spielraum geben."

Der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) von Mitte April sieht vor, dass die unbefugte Erstellung und Verbreitung von Nacktaufnahmen einer anderen Person mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden können. Hubigs Entwurf muss noch im Kabinett abgestimmt und dann ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Vorbereitet wurden die Maßnahmen schon länger. Neue Dringlichkeit bekam die Debatte über digitale Gewalt Ende März, als Fernandes mit Vorwürfen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen an die Öffentlichkeit ging. Sie wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Inhalte verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

Seit Bekanntwerden der Vorwürfe gibt es bundesweit eine große Diskussion über digitale und sexualisierte Gewalt gegen Frauen – und breite Medienberichterstattung darüber. Tausende Menschen zog es bei Demonstrationen auf die Straße, um mehr Schutz für Opfer sexualisierter Gewalt anzumahnen.