Länder wollen § 103 StGB sofort streichen

Zitiervorschlag
Länder wollen § 103 StGB sofort streichen. beck-aktuell, 13.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176166)
Der Straftatbestand der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (§ 103 StGB) soll sofort ersatzlos gestrichen werden. Dies forderten am 13.05.2016 die Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen im Plenum des Bundesrates.
Sonderstrafrecht nicht mehr zeitgemäß
Der Straftatbestand war in den letzten Wochen in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann gefordert hatte. Dieser hatte in seiner Satiresendung ein sogenanntes "Schmähgedicht" auf den türkischen Präsidenten vorgetragen. Ein "Sonderstrafrecht", wie es § 103 StGB vorsehe, sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem Antrag. Beleidigungen gegen diesen Personenkreis hätten in aller Regel keinen privaten Hintergrund, sondern seien Teil des öffentlichen Diskurses.
Länder kritisieren Abhängigkeit der Strafverfolgung von Entscheidung der Bundesregierung
Die Länder sehen es darüber hinaus kritisch, dass eine Strafverfolgung in diesen Fällen von einer Entscheidung der Bundesregierung abhängt. Diese sei in der schwierigen Lage, einen Ausgleich zwischen der überragenden Bedeutung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und den Erwartungen der ausländischen Regierung herbeiführen zu müssen.
- Redaktion beck-aktuell
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Länder wollen § 103 StGB sofort streichen. beck-aktuell, 13.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176166)


