Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Jan Böhmermann

Mehr Artikel zu diesem Tag

Champagner-Streit mit Böhmermann hat ein Nachspiel
Haftbefehl gegen Maximilian Krah

Champagner-Streit mit Böhmermann hat ein Nachspiel

Maximilian Krah sieht sich mit der Forderung konfrontiert, Prozesskosten zu begleichen. Ein Kleinbetrag, sagt er. Doch die Folgen können gravierend sein. Hintergrund ist ein Streit mit Jan Böhmermann.

"Buschmann wirkt mit beim Versteckspiel"
Böhmermann-Anwalt im Clinch mit X

"Buschmann wirkt mit beim Versteckspiel"

Der Anwalt Chan-jo Jun hat für Jan Böhmermann eine einstweilige Verfügung gegen X wegen eines Fake-Profils des Satirikers erwirkt. Dabei spielte auch die Kanzlei des ehemaligen Bundesjustizministers eine Rolle, an den Jun klare Worte richtet.

Kein Mobbing durch das Innenministerium
Fall Schönbohm

Kein Mobbing durch das Innenministerium

Nach einem kritischen Bericht in einer ZDF-Sendung hatte Arne Schönbohm, damals Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), seinen Posten verloren. Seinem Dienstherrn, dem Bundesinnenministerium, warf er in der Folge Mobbing vor - ohne Erfolg.

Schönbohm siegt gegen ZDF
Falschbehauptungen in Böhmermann-Sendung

Schönbohm siegt gegen ZDF

Im Streit mit Jan Böhmermann und dem ZDF hat der frühere BSI-Chef Arne Schönbohm einen Sieg errungen: Das LG München I untersagt dem Sender mehrere Aussagen zu Schönbohms vermeintlichen Russland-Kontakten. Eine Geldentschädigung bekommt er aber nicht.

Maximilian Krah unterliegt Jan Böhmermann
Champagner-Streit

Maximilian Krah unterliegt Jan Böhmermann

Der AfD-Politiker Maximilian Krah muss in einem skurrilen Streit mit dem TV-Moderator Jan Böhmermann eine Niederlage einstecken. Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, er habe auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt.

Böhmermann unterliegt erneut im "Honig-Streit"

Böhmermann unterliegt erneut im "Honig-Streit"

Es bleibt dabei: Jan Böhmermann muss die Werbung für einen Bio-Honig mit seinem Namen und Bild vorerst weiter hinnehmen. Das OLG Dresden sieht darin – wie bereits das LG – eine zulässige Satire, mit der Imker Rico Heinzig auf Vorwürfe in der ZDF-Satiresendung Böhmermanns habe reagieren dürfen.

OLG verkündet Mitte Juli
"Honig-Streit" um Böhmermann-Aufsteller

OLG verkündet Mitte Juli

Es geht um Persönlichkeitsrecht, Meinungsfreiheit, Werbung oder Satire: Seit Januar streiten im sogenannten Honig-Streit der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann und der sächsische Bienenzüchter Rico Heinzig vor Gericht. Am 18. Juli will das OLG Dresden entscheiden.

Böhmermanns Verfassungsbeschwerde gegen “Schmähkritik“-Urteile erfolglos

Böhmermanns Verfassungsbeschwerde gegen “Schmähkritik“-Urteile erfolglos

Der Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann ist mit seiner Verfassungsbeschwerde zu seinem Gedicht “Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aus dem Jahr 2016 erfolglos geblieben. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde mangels Erfolgsaussicht ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht am 10.02.2022 mitteilte.

BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde des Satirikers ab
Fall Böhmermann

BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde des Satirikers ab

Der wegen des Gedichts “Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Erdogan zur Unterlassung entsprechender Äußerungen verurteilte Satiriker und Moderator Jan Böhmermann ist mit seinem Revisionsbegehren letztinstanzlich gescheitert. Der Bundesgerichtshof hat seine Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 30.07.2019 zurückgewiesen (Az.: VI ZR 231/18).

Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin zum "Schmähgedicht"
VG Berlin

Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin zum "Schmähgedicht"

Der Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann kann von der Bundesrepublik Deutschland keine Unterlassung im Zusammenhang mit Äußerungen der Bundeskanzlerin in einem Telefongespräch mit dem früheren türkischen Ministerpräsidenten zum sogenannten “Schmähgedicht“ verlangen. Der Sprecher der Bundesregierung durfte im April 2016 mitteilen, die Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident hätten darin übereingestimmt, dass es sich dabei um einen “bewusst verletzenden Text“ handele. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 16.04.2019 entschieden (Az.: 6 K 13.19).