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Länder weisen Entschließungsantrag zur Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren Fachausschüssen zu

Schüler entlasten Jugendrichter

Sachsen fordert eine Optimierung und Beschleunigung gerichtlicher Asylverfahren, um auf den verstärkten Zuzug von Flüchtlingen zu reagieren. Der Bundesrat hat den dazu von Sachsen eingebrachten Entschließungsantrag (BR-Drs. 508/15) am 06.11.2015 zur weiteren Beratung den Fachausschüssen zugewiesen.

Vorschläge: Obligatorische Einrichtung von Asylkammern und stärkerer Einsatz von Proberichten

Die Prozesse im Verwaltungsgericht müssten beschleunigt werden, damit schutzbedürftige Menschen zügig Hilfe bekommen können, heißt es in der Begründung des Antrags. Eine schnelle Entscheidung von Asylanträgen diene auch der Entlastung von Ländern und Kommunen. Menschen ohne Bleibeperspektive hätten schnell Klarheit über ihre Ausreisepflicht. Daher seien Spielräume für Erleichterungen und Effizienzgewinne zu prüfen, zum Beispiel die obligatorische Einrichtung von Asylkammern und der stärkere Einsatz von Proberichten bei den Verwaltungsgerichten. Nach dem Willen Sachsens soll die Bundesregierung weitere rechtsstaatliche Maßnahmen prüfen.