DAV spricht sich gegen höhere Wertgrenze für Kostenbeschwerden von 300 Euro aus

Zitiervorschlag
DAV spricht sich gegen höhere Wertgrenze für Kostenbeschwerden von 300 Euro aus. beck-aktuell, 22.08.2025 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/21836)
Das Bundesjustizministerium erwägt laut DAV, die Rechtsmittelstreitwerte in der ZPO und anderen Gesetzen zu erhöhen, so auch die Wertgrenze für Kostenbeschwerden. Die soll danach von 200 auf 300 Euro steigen. Das kritisiert der DAV als zu hoch.
Die vom Ministerium erwogene Anhebung der Wertgrenze für Kostenbeschwerden um 50% orientiere sich an der Inflationsentwicklung seit 2004, erklärt der DAV. Allerdings seien die Gebühren nicht in gleicher Höhe gestiegen. Vielmehr seien die Wertgebühren in diesem Zeitraum deutlich geringer gestiegen. Nach Ansicht des DAV sollte die Wertgrenze für Kostenbeschwerden höchstens auf 250 Euro erhöht werden, um den Beschwerdeweg nicht unverhältnismäßig zu beschränken.
Außerdem dürften bei einer Anhebung - im Sinne der rechtlichen Einheitlichkeit - keine Vorschriften übersehen werden, so der DAV. In der Aufzählung fehle aber etwa § 108 OWiG.
- Redaktion beck-aktuell, hs
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DAV spricht sich gegen höhere Wertgrenze für Kostenbeschwerden von 300 Euro aus. beck-aktuell, 22.08.2025 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/21836)



