Kein rückwirkendes Plus beim Kinderfreibetrag

Zitiervorschlag
André Stahl: Kein rückwirkendes Plus beim Kinderfreibetrag. beck-aktuell, 19.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191951)
Eigentlich hätte der Kinderfreibetrag schon 2014 steigen müssen. Doch das leichte Plus fiel aus. Und Schwarz-Rot holt die Anhebung nachträglich nicht nach. Experten rechnen nun mit Musterprozessen.
Anhebung des Kinderfreibetrags verfassungsrechtlich geboten
Um fünf Milliarden Euro werden die Bürger entlastet, Union und SPD feiern sich für ihre Mini-Steuerreform. Etlichen Koalitionären dürfte aber dennoch nicht ganz wohl gewesen sein bei der Abstimmung des Bundestags über das Familienpaket sowie den lange geforderten Abbau heimlicher Steuererhöhungen im Zuge der "Kalten Progression". Denn mit dem Gesetzespaket sind aus Sicht von Experten schon jetzt Klagen programmiert. Was auch mancher Finanz- und Steuerpolitiker von Schwarz-Rot ahnt. Der Grund: Die verfassungsrechtlich gebotene rückwirkende Anhebung des Kinderfreibetrags 2014 fällt aus.
Kinderfreibetrag wäre 2014 anzuheben gewesen zur Sicherung des steuerfreien Existenzminimums
Worum geht es? Als die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung ihren Bericht über die Höhe des Existenzminimums 2012 vorlegte, war klar, dass der steuerliche Kinderfreibetrag zwar 2013 noch reicht, er aber 2014 angehoben werden müsste. Denn schließlich hat jeder Bürger das Recht, das Existenzminimum für sich und seine Kinder aus unversteuertem Einkommen bestreiten zu können. Das wird durch Freibeträge oder Kindergeld gesichert. Daher war die Vorgabe: Der Kinderfreibetrag muss 2014 um 72 Euro auf 4440 Euro im Jahr steigen. Doch das blieb aus.
Anhebung 2014 in Bundestagsabstimmung ausgeklammert
Nach dem schwarz-gelben Regierungsbündnis ging das Gezerre in der großen Koalition weiter. Der Konflikt wurde auch bis zur Bundestagsabstimmung am 18.06.2015 nicht gelöst: Die 2014 fällige Anhebung bleibt ausgeklammert. Zwar holt Schwarz-Rot den Schritt nun 2015 nach. Für ein Jahr aber entgehen Familien zusätzliche Entlastungen - wenngleich für den Einzelnen geringe. Union und SPD stritten nicht nur um den 2014 fälligen Kinderfreibetrag, sondern auch um mehr Kindergeld. Was die Kosten des Staates weiter in die Höhe getrieben hätte.
Zusätzliche Kindergeldanhebung nicht zwingend
Die nötige Anpassung des Kinderfreibetrags ist verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Da dieser Freibetrag jedoch nur Familien mit höheren Einkommen zugutekommt, wird in der Regel auch das Kindergeld angehoben. Allerdings ist dieser Schritt rechtlich nicht zwingend. Bei einem Plus des Kinderfreibetrags um 72 Euro im Jahr hätte das Kindergeld 2014 um fast 2 Euro im Monat für jedes Kind steigen müssen - um einen "Gleichschritt" zu sichern. Beides hätte den Staat etwa 425 Millionen Euro gekostet - der höhere Kinderfreibetrag allein "nur" 110 Millionen.
Experten erwarten Musterprozesse
Lothar Binding von der SPD warnte früh. Es handele sich zwar um eher geringe Entlastungsbeträge: "Die Bundesregierung macht sich aber rechtlich angreifbar." Das Finanzministerium sieht keine verfassungsrechtlichen Probleme. Die Union hätte eine rückwirkende Anhebung nur des Kinderfreibetrags mitgetragen und hält den Sozialdemokraten entgegen, sie hätten keinen Finanzierungsvorschlag für mehr Kindergeld gemacht. Schließlich hätte das Geld aus dem Etat von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) kommen müssen. Der Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine, Uwe Rauhöft, wettert: Die Regierung habe seit November 2012 gewusst, dass sie habe tätig werden müssen. "Maßgeblich ist nicht die Höhe, sondern dass die verfassungsrechtlich gebotenen Vorgaben und eigenen Festlegungen erfüllt werden." Der Berliner Steuerexperte Frank Hechtner nennt den politischen Schaden weit höher als die Einnahmeeinbußen des Staates. Hechtner geht wie Rauhöft davon aus, dass schon bald erste Musterprozesse folgen.
- dpa
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André Stahl: Kein rückwirkendes Plus beim Kinderfreibetrag. beck-aktuell, 19.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/191951)



