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Kabinett beschließt Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Parken in Pink

Die Bundesregierung hat am 13.07.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, ist Ziel der Reform, die Vermögenschöpfung für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu vereinfachen, ohne die Rechte der Betroffenen zu beschneiden.

Bestehende Abschöpfungslücken sollen geschlossen werden

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung gebe klare Leitlinien dafür vor, was im Einzelfall abzuschöpfen ist. Er erleichtere zudem die vorläufige Sicherstellung deliktisch erlangter Vermögensgegenstände, heißt es in der Mitteilung. Außerdem schaffe er die gesetzliche Grundlage für eine nachträgliche und umfassende erweiterte Einziehung von Taterträgen. Schließlich sollen mit den geplanten Neuregelungen auch bestehende Abschöpfungslücken geschlossen werden.

Auch Vermögen unklarer Herkunft soll eingezogen werden können

Zur wirksamen Bekämpfung schwerer Kriminalität soll ein Instrument für die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft eingeführt werden. Bestehe kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, könne es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Mit der Einführung dieses neuen Abschöpfungsinstruments verfolge die Bunderegierung das Ziel, der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus die finanziellen Ressourcen zu entziehen.

Geschädigte sollen künftig gleich behandelt werden

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe daneben eine grundlegende Reform der Entschädigung der Opfer von Vermögensstraftaten vor. Bisher gelte: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Künftig sollen hingegen alle Geschädigten gleichermaßen von der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung profitieren.