Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Zitiervorschlag
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung. beck-aktuell, 01.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170976)
Das Bundeskabinett hat am 31.08.2016 den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung" (HHVG) beschlossen. Die geplante Neuregelung verbinde Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und Transparenz der Hilfsmittelversorgung mit einer Aufwertung der Stellung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen im Gesundheitswesen, betonte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Die Regelungen des HHVG sollen überwiegend im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Hilfsmittelverzeichnis soll grundlegend aktualisiert werden
Nach den Plänen des Kabinetts wird der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, bis zum 31.12.2018 das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren. Zudem soll er bis zum 31.12.2017 eine Verfahrensordnung beschließen, mit der die Aktualität des Verzeichnisses auch künftig gewährleistet wird.
Mehr Wahlmöglichkeiten für Versicherte
Bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sollen die Krankenkassen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienstleistungen berücksichtigen, die über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Zudem werden die Krankenkassen nach dem Gesetzentwurf verpflichtet, auch bei der Hilfsmittelversorgung, die im Wege der Ausschreibung zustande gekommen ist, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln einzuräumen.
Rahmenempfehlungen zur Vertragskontrolle
Die Krankenkassen sollen nach der geplanten Neuregelung die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer mit Auffälligkeits- und Stichprobenprüfungen kontrollieren. Der GKV-Spitzenverband werde verpflichtet, bis zum 30.06.2017 Rahmenempfehlungen zur Vertragskontrolle abzugeben.
Angabe der mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten
Leistungserbringer müssten Versicherte künftig beraten, welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen innerhalb des Sachleistungssystems für sie geeignet sind und somit von den Krankenkassen als Regelleistung bezahlt werden. Darüber hinaus würden die Leistungserbringer verpflichtet, im Rahmen der Abrechnung mit den Krankenkassen auch die Höhe der mit den Versicherten vereinbarten Mehrkosten anzugeben. Damit soll Transparenz über die Verbreitung und Höhe von Aufzahlungen geschaffen werden, heißt es in der Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums.
Beratung durch Krankenkassen soll verbessert werden
Auch die Krankenkassen würden zu einer verbesserten Beratung der Versicherten über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung verpflichtet. Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, für die zuvor eine Genehmigung einzuholen ist, müssten die Krankenkassen künftig über ihre Vertragspartner und die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge informieren. Die Krankenkassen würden zudem verpflichtet, über die von ihnen abgeschlossenen Verträge im Internet zu informieren. Damit könnten Versicherte die Hilfsmittelangebote verschiedener Krankenkassen vergleichen.
Entwurf ermöglicht Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate
Um die wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer berücksichtigen zu können und die Attraktivität der Therapieberufe (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) weiter zu steigern, könnten die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung) abschließen. Um die Auswirkungen überprüfen zu können, sei die Regelung befristet.
Mehr Versorgungsverantwortung für Heilmittelerbringer
Die Krankenkassen würden zudem verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über Modellvorhaben zur sogenannten "Blankoverordnung" von Heilmitteln abzuschließen. Bei dieser Versorgungsform erfolge die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimme aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit würden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Auf der Grundlage von Modellvorhaben in allen Bundesländern soll entschieden werden, ob diese Versorgungsform für die Regelversorgung geeignet ist.
- Redaktion beck-aktuell
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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung. beck-aktuell, 01.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170976)



