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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Vollzeit mit der Brechstange?

Die Bundesregierung hat am 13.07.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. "Mit der Gesetzesnovelle tragen wir den Änderungen des EU-Rechtsrahmens Rechnung und justieren gleichzeitig bei einzelnen Regelungen unseres nationalen Luftsicherheitsrechts nach", betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Vorgesehen sind unter anderem Flugverbote bei Gefährdungssachverhalten und schärfere Überprüfungen von Arbeitnehmern.

Flugverbot für einzelne Luftfahrzeuge

Um künftig noch schneller und effizienter auf mögliche Gefährdungslagen reagieren zu können, soll das Bundesministerium des Innern nach der geplanten Neuregelung die Befugnis erhalten bei bestimmten Gefährdungssachverhalten ein Flugverbot für einzelne Luftfahrzeuge oder eine näher bestimmte Gruppe von Luftfahrzeugen zu verhängen. Abhängig vom konkreten Sachverhalt könne es sich dabei um ein Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbot handeln.

Zuverlässigkeitsüberprüfung soll verschärft werden

Im Interesse des Schutzes des zivilen Luftverkehrs vor Anschlägen durch mögliche Innentäter sollen die Vorschriften für die Zuverlässigkeitsüberprüfung verschärft werden: Künftig sei auch für Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung vorgesehen. Dies betreffe insbesondere das im Frachtbereich tätige Personal. Darüber hinaus werde erstmals die Zulassung und Überwachung der an der sicheren Lieferkette für Luftfracht beteiligten Unternehmen im nationalen Recht geregelt. Gleichzeitig würden die Verfahren konkretisiert, mit denen die europäischen Bestimmungen zur Kontrolle der Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht oder Luftpost von einem Drittstaaten-Flughafen in die Europäische Union befördern, in Deutschland umgesetzt werden.

Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik

Inhalt sei auch die Einführung einer bundeseinheitlichen Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik. Damit werde zukünftig sichergestellt, dass in allen Bereichen, in denen diese besondere Technik zum Einsatz kommt, einheitliche Qualitätsstandards bestehen. Nach der geplanten Reform unterliegen grundsätzlich alle Luftfahrtunternehmen und Flugplatzbetreiber den luftsicherheitsrechtlichen Bestimmungen. Ausnahmen für kleinere Unternehmen könnten im Einzelfall erfolgen, pauschale Ausnahmen seien dagegen nicht mehr möglich.