Kabinett beschließt elektronische Akte im Strafprozess

Zitiervorschlag
Kabinett beschließt elektronische Akte im Strafprozess. beck-aktuell, 04.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176651)
Die Bundesregierung hat am 04.05.2016 den von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen. Die Neuregelung sieht vor, die gesetzlichen Grundlagen für die Führung elektronischer Akten im Strafverfahren zu schaffen. In den übrigen Verfahrensordnungen bestehen diese bereits. Die Führung elektronischer Akten im Strafverfahren soll danach für einen Übergangszeitraum ab 01.01.2018 möglich sein und ab 01.01.2026 verpflichtend und flächendeckend eingeführt werden.
Anpassung an übrige Verfahrensordnungen
Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, sollen zugleich die Vorschriften des Strafverfahrensrechts über den elektronischen Rechtsverkehr an die Vorschriften der übrigen Verfahrensordnungen angepasst werden, die bereits durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 modernisiert wurden. Darüber hinaus sollen einige Anpassungen im Zivilprozessrecht vorgenommen werden. Hierdurch werde künftig die Akteneinsicht auch in Zivilverfahren über ein elektronisches Akteneinsichtsportal ermöglicht. Daneben würden die Nutzungspflichten für professionelle Rechtsanwender im gerichtlichen Mahnverfahren erweitert.
- Redaktion beck-aktuell
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Kabinett beschließt elektronische Akte im Strafprozess. beck-aktuell, 04.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176651)



