Burschenschaft darf von Verfassungsschutz beobachtet werden
Der Altherrenverband einer Burschenschaft klagt gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Auch, dass er im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird, stört ihn. Das VG Mainz weist die Klage ab. Es sieht tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht, die Burschenschaft verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen.