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Innenausschuss

Experten uneinig über Verfassungsschuztzreform

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Die von der Bundesregierung geplante Reform des Verfassungsschutzes stößt bei Sachverständigen auf gegensätzliche Einschätzungen, wie am 08.06.2015 bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Bundestages deutlich wurde. Während einige Experten den "Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ (BT-Drs. 18/4654) scharf kritisierten, begrüßten andere das Regierungsvorhaben explizit. Mit dem Entwurf sollen auch Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses umgesetzt werden.

Kritik an Regelung für V-Leute und verdeckt arbeitende Verfassungsschützer

Hartmut Aden von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht monierte, dass viele der neu vorgeschlagenen Regelungen mangelhaft seien. Als"nicht sachgerecht“ wertete er unter anderem, dass die Regelungen für V-Leute und für verdeckt arbeitende Mitarbeiter "im Wesentlichen" identisch gestaltet worden seien, nämels mittels eines "Verweises“. Stattdessen hätte man laut Aden völlig eigenständige Regelungen für V-Leute schaffen sollen. Auch sehe er "gravierende Bestimmtheitsmängel“ etwa bei der geplanten Zuständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) für alle gewaltbezogenen Bestrebungen. Hierzu habe der Bundesrat "richtigerweise kritisch Stellung genommen“. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (BT-Drs. 18/5051) die Erweiterung operativer Zuständigkeiten des BfV für sämtliche, auch nicht länderübergreifende gewaltorientierte Bestrebungen abgelehnt.

Datenpool als zu weitreichend bemängelt

Auch für Matthias Bäcker vom Karlsruher Institut für Technologie weist der Gesetzentwurf in vieler Hinsicht verfassungsrechtliche Mängel auf. So ermögliche er die Errichtung eines umfassenden Datenverbundes der Verfassungsschutzbehörden, in denen Daten "jeder Art und Herkunft eingestellt werden können“. Ein so weitreichender Datenpool sei mit den betroffenen Grundrechten, insbesondere mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nicht zu vereinbaren, meint Bäcker. Er bemängelte der Mitteilung zufolge zugleich den "beklagenswerten Zustand des Nachrichtendienstrechts". Der Gesetzentwurf trage nichts dazu bei, daran etwas zu ändern.

Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses kaum berücksichtigt

Rechtsanwalt Sebastian Scharmer kritisierte ferner, die Neuregelung schaffe es in keinem Punkt, die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages umzusetzen. Vielmehr würden gerade die Mechanismen gestärkt, die mitursächlich für die bisherigen Entwicklungen waren. Auch sei die Kompetenzerweiterung des BfV "mit dem Kompetenzgefüge des Grundgesetzes nicht vereinbar“. Für bedenklich hält Scharmer laut Mitteilung auch die weiter mögliche Anwerbung von "erheblich vorbestraften Neonazis“ als V-Leute. Ferner gebe es keine Regelung zu verbesserten Kontrollmöglichkeiten etwa durch das Parlament.

Erweiterte BfV-Befugnisse finden auch Befürworter

Für den früheren Berliner Innensenator Ehrhart Körting ist hingegen die von einigen Sachverständigen kritisierte Erweiterung der BfV-Befugnisse auf gewaltgeneigte Bestrebungen "eigentlich nichts Neues“. Er könne sich kaum gewaltgeneigte Bestrebungen vorstellen, die keinen Bundesbezug haben. Rechtsanwalt Wolfgang Roth begrüßte die Zentralstellenfunktion des BfV ebenso wie die "Ergänzung des BfV-Zuständigkeitskataloges um die Beobachtung gewaltbereiter verfassungsfeindlicher Bestrebungen“, die "im Ergebnis nur eine Klarstellung“ sei. Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Bayreuth unterstrich, dass der Gesetzentwurf die Zusammenarbeit der Inlandsnachrichtendienste intensiviere und die Stellung des BfV stärke. Dessen Befugniserweiterung bilde eine "mögliche, in sich schlüssige Folgerung aus der Aufarbeitung der NSU-Gewaltserie“. Verfassungspolitisch halte er jedoch nicht alle Regelungen des Entwurfs "für glücklich“. So sei ihm die Regelung zu V-Leuten zu großzügig.

Maaßen: Gesetz optimiert Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund

BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen betonte, der Gesetzentwurf werde die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund verbessern, die Zentralstellenfunktion seines Hauses stärken und das "Daten- und Aktenregime verbindlich regeln“. Auch werde die Vorlage die Bestimmungen zu V-Leuten und verdeckten Mitarbeitern "konkretisieren und hier Rechtssicherheit schaffen“. Maaßen unterstrich zugleich, dass dem Staat der Einsatz von V-Leuten, wie im jetzigen Gesetzentwurf bestimmt, "möglich sein“ müsse. Hier sei seines Erachtens nach eine ausgewogene Balance im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewährleistet.