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Innenausschuss des Bundestages gibt grünes Licht für Asyl-Reformpaket

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Der Innenausschuss des Bundestages hat den Weg für den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entwurf eines "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes" (BT-Drs. 18/6185) frei gemacht. Wie der Pressedienst des Bundestages berichtet, billigte das Gremium die Vorlage am 14.10.2015 gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf steht am 15.10.2015 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums und am 16.10.2015 auf der des Bundesrates.

Erweiterung der "sicheren Herkunftsstaaten" vorgesehen

Vorgesehen ist unter anderem, Albanien, Kosovo und Montenegro asylrechtlich als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen, um Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Länder zu beschleunigen. Dort erscheine gewährleistet, "dass weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfinden und die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz für Staatsangehörige dieser Staaten daher nur in Einzelfällen vorliegen". Aus diesem Grund sollen die Staatsangehörigen dieser Länder künftig auch bis zum Ende des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.

Bessere Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten geplant

Um mögliche Fehlanreize zu beseitigen, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen können, soll der Vorlage zufolge der Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Erleichtert werden soll die Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten. So dürfe künftig nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung nicht angekündigt werden, um die Gefahr des Untertauchens zu verringern. Die Höchstdauer der Aussetzung von Abschiebungen durch die Länder soll von sechs auf drei Monate reduziert werden.

Leiharbeitsverbot soll für Fachkräfte nach drei Monaten entfallen

Menschen, die eine gute Bleibeperspektive haben, sollen nach der geplanten Neuregelung möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Hierfür würden die Integrationskurse für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber sowie Geduldete entfalle nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer qualifizierte Kräfte werde der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich sein.

Befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht

Für die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften während der Dauer des Asylverfahrens und danach sollen den Angaben zufolge zeitlich befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht geschaffen werden. Zudem würden "in eng begrenztem und klar umrissenem Umfang" weitere punktuelle Erleichterungen hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien im Gebäude vorgesehen.

Änderung der Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz

Der Bund beteiligt sich laut Vorlage "strukturell, dauerhaft und dynamisch an den gesamtstaatlichen Kosten, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen". Durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung nach dem Finanzausgleichsgesetz entlaste der Bund die Länder von Kosten für Asylbewerber, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und bei der Kinderbetreuung. In den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, sollen die Länder die vom Bund erhaltenen Mittel weitergeben.

Unterstützung der Länder beim Neubau von Wohnungen

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, unterstützt der Bund Länder und Kommunen zudem beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Hierzu würden die den Ländern für den Bereich "Wohnraumförderung" zuzuweisenden Kompensationsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils um 500 Millionen Euro erhöht. Die Länder hätten zugestimmt, diese Mittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden.

Neue Frist zur Bescheinigung über Meldung als Asylsuchender

Mit den Stimmen der Koalition und der Grünen-Fraktion billigte der Ausschuss einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag. Danach soll unter anderem die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender nicht wie bislang vorgesehen bei Bedarf um jeweils längstens zwei Wochen, sondern um längstens einen Monat verlängert werden können. Damit soll der Verwaltungsaufwand für die ausstellenden Behörden reduziert werden.

Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfs "sehr eingehend" geprüft

Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums verwies darauf, dass sein Haus die Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfs "sehr eingehend" geprüft habe. Danach stießen die geplanten Regelungen auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken.