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"Initiative nazifreies Recht" will Bewusstsein für NS-Relikte im deutschen Strafrecht schaffen

Berufe mit Haltung

Die Berliner Rechtsanwältin Dagmar von Stralendorff will mit ihrer "Initiative nazifreies Recht" ein Bewusstsein für Überbleibsel des NS-Rechts im Strafgesetzbuch und ihre Auswirkungen auf die Rechtsanwendung schaffen. Dazu dokumentiert sie auf ihrer Plattform die Anwendung dieser NS-Relikte bis in die Gegenwart.

von Stralendorff: NS-Relikte im StGB beeinflussen nach wie vor die Rechtsprechung

"Ob Nötigung, Untreue, Erpressung, Vollrausch oder Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - in vielen gängigen Paragrafen unseres Rechts stecken bis heute Reste nationalsozialistischer Gesetzgebung, die von Hitler und seinen ‚furchtbaren Juristen‘ dort verankert wurden, um dem Regime die Verfolgung und Unterdrückung von Gegnern zu erleichtern. Bis heute werden auf der Grundlage dieser Paragrafen Urteile gefällt - mit oft fragwürdigen Ergebnissen", erklärt die Anwältin.

Generalklauseln aus NS-Zeit verstoßen gegen Bestimmtheitsgebot

Nach ihrer Ansicht widersprechen im StGB anzutreffende unklare Begriffe aus der Gesetzgebung vor 1945 wie "gute Sitten" und "Verwerflichkeit" dem Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. "Ein Gesetz muss klar sein. Man sollte anhand des Gesetzestextes eindeutig unterscheiden können, was strafbar ist und was nicht. Der Strafgesetzgeber muss deshalb seine Normen so präzise wie möglich formulieren." Halbherzige Reformversuche, wie z.B. beim Unerlaubten Entfernen vom Unfallort, führten bislang nur zu Rechtsunsicherheit und einer uferlosen Rechtsprechung.