Hessen fordert neuen Glücksspielstaatsvertrag

Zitiervorschlag
Hessen fordert neuen Glücksspielstaatsvertrag . beck-aktuell, 15.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179251)
Mit einem neuen Reformvorstoß für die Regulierung des Glücksspielmarktes will Hessen die jahrelange Hängepartie bei Sportwett-Lizenzen beenden. Der von Innenminister Peter Beuth (CDU) vorgelegte Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder soll am 17.03.2016 auf der Ministerpräsidenten-Konferenz in Berlin erörtert werden. Die Zustimmung anderer Länder ist offen. Mit dem Vorschlag reagiert Hessen auch auf Kritik der Europäischen Kommission. Diese könnte schon bald ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten.
Bisherige Rechtslage
Die Vorgaben des 2012 ausgehandelten Glücksspielstaatsvertrages sind bisher nicht umgesetzt. Mit dem aktuellen Vertrag konnten die Länder am staatlichen Lottomonopol festhalten. Sie sollten den Markt aber
für Private öffnen und für sieben Jahre 20 Konzessionen an Sportwetten-Anbieter vergeben. Doch das Verfahren ist gescheitert – auch nach Gerichtsurteilen. Die privaten Anbieter haben sich dennoch etabliert und agieren häufig mit Lizenzen aus dem EU-Ausland – aber ohne nötige Rechtssicherheit. Hessen ist für die Vergabe von Sportwetten-Lizenzen zuständig.
Beuth: Ziele wie Jugendschutz und Kampf gegen Spielsucht nicht erreicht
"Wir befinden uns zurzeit aufgrund von Klagen und fehlenden Regulierungsmöglichkeiten in einer Sackgasse", erklärte der hessische Innenminister: "Es ist Zeit für einen Neustart." Ziele wie Jugendschutz und Kampf gegen Spielsucht seien mit dem geltenden Vertrag nicht erreicht worden und könnten auch nicht mit punktuellen Änderungen erreicht werden. Beuth nannte es untragbar, dass die Länder aufgrund von Uneinigkeit nicht die Regeln durchsetzen können, auf die sie sich geeinigt haben.
Staatliches Lotteriemonopol soll erhalten bleiben
Mit den Vorschlägen Hessens werde das staatliche Lotteriemonopol nicht angetastet, betonte Beuth. Künftig soll Online-Glücksspiel angeboten werden dürfen. Der Schwarzmarkt soll so eingedämmt sowie der Fiskus an den Einnahmen beteiligt werden. Bei Sportwetten soll die Begrenzung auf 20 Lizenzen abgeschafft werden. Das bestehende monatliche Online-Einsatzlimit von 1.000 Euro soll durch ein Verlustlimit von in der Regel 1.000 Euro ersetzt werden. Zudem soll eine Aufsichtsbehörde für das Glücksspiel errichtet werden, die unabhängiger von der Politik über die Vergabe von Lizenzen oder Verbote entscheidet.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Hessen fordert neuen Glücksspielstaatsvertrag . beck-aktuell, 15.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179251)



