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Leugnung des Existenzrechts

Gutachten stützt Hessens Strafvorstoß gegen Israel-Hass

Die israelische Flagge an einem Fahnenmast.
Wird § 130 StGB erweitert? © Ivan / Adobe Stock

Hessen kontert die Bedenken der Bundesregierung mit einem eigens beauftragten Gutachten: Die geplante Strafnorm zur Israel-Leugnung sei verfassungskonform, heißt es darin. Wer sie ablehne, müsse den gesamten § 130 StGB infrage stellen.

Der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) hat am Montag in Berlin ein juristisches Gutachten vorgestellt, das den umstrittenen Gesetzentwurf des Landes für verfassungskonform erklärt. Der Entwurf sieht vor, die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe zu stellen. Damit will die hessische Landesregierung der Bundesregierung den Wind aus den Segeln nehmen – diese hatte zwar ihre Unterstützung im Kampf gegen Antisemitismus beteuert, zugleich aber im Entwurf ein "erhebliches verfassungsrechtliches Risiko" gesehen.

Konkret soll § 130 StGB um einen neuen Absatz 4 ergänzt werden. Bestraft werden soll, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft – aber nur, wenn die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Kritik an der israelischen Regierung oder Überlegungen zur Befriedung des Nahost-Konflikts sollen ausdrücklich nicht erfasst werden.

"Seit dem 7. Oktober 2023 gibt es einen steilen Anstieg der antisemitisch motivierten Straftaten. Auf den Straßen in deutschen Großstädten wird gegen Juden gehetzt und dem jüdischen Staat Israel das Existenzrecht abgesprochen“, sagte der Justizminister und ergänzte: "Zu sagen 'Man müsste mal etwas tun', ist zu wenig. Wir haben deshalb einen konkreten Vorschlag gemacht, wie wir jüdisches Leben in Deutschland besser schützen und gegen antisemitische Parolen auf deutschen Straßen besser vorgehen können."

Drei Wege zur Rechtfertigung

Der Gießener Staatsrechtler Steffen Augsberg, der das Gutachten im Auftrag der Landesregierung erstellt hat, sieht gleich drei Begründungslinien, auf denen der Entwurf die Hürden des Art. 5 GG nehmen könne. Der erste führe über eine Fortentwicklung der Wunsiedel-Rechtsprechung des BVerfG. Das Gericht hatte 2009 entschieden, dass Bestimmungen, die der "propagandistischen Gutheißung" der NS-Herrschaft entgegentreten, trotz ihres Sonderrechtscharakters zulässig seien. Laut Augsberg steht die Gründung und der Fortbestand Israels in einem unauflösbaren Zusammenhang mit der Shoah. Wer diesen Staat auslöschen wolle, schließe "zwangsläufig an dunkelste Vorgänger an", schreibt der Staatsrechtler. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages und Stimmen in der Rechtswissenschaft hatten hatten das zuvor bezweifelt.

Der zweite Weg stütze sich darauf, dass die Norm nicht die bloße Meinung unter Strafe stelle, sondern zusätzlich ein konkretes Gewaltförderungspotenzial verlange. Damit diene sie dem Schutz eines allgemeinen Rechtsguts – dem Schutz jüdischen Lebens – und erfülle die Anforderungen eines "allgemeinen Gesetzes" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG. Der dritte Weg setze auf kollidierendes Verfassungsrecht: Der Schutz der von antisemitischer Gewalt bedrohten Personen lasse sich als Rechtsgut mit Verfassungsrang begreifen.

Augsberg räumt ein, dass der Entwurf als Sonderrecht kritisiert werde, da er eine bestimmte Meinung pönalisiere. Die Kritik greife im Ergebnis aber nicht durch. Wer gegen die Einführung des neuen Absatzes votiere, müsse konsequenterweise auch die sehr ähnlichen bestehenden Varianten des § 130 StGB infrage stellen – etwa das Verbot der Holocaustleugnung in Absatz 3 – und eine grundlegende Reform einfordern, so Augsberg.

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Vorfälle vervierfacht seit 2022

Ein dem Gutachten beigefügter Bericht des Bundesverbands RIAS unterlegt die Argumentation mit Zahlen. Die dokumentierten antisemitischen Vorfälle stiegen demnach von 2.610 im Jahr 2022 auf 8.725 im Jahr 2025. Der Anteil israelbezogenen Antisemitismus wuchs im selben Zeitraum von 24 auf 68 Prozent. In Hessen hat sich die Zahl der Vorfälle seit 2023 mehr als verdoppelt. Besonderes Entsetzen rief ein Anschlag im Februar 2025 hervor, als ein Mann am Berliner Holocaust-Denkmal einen Besucher mit einem Messer angriff – er hatte dort gezielt nach Jüdinnen und Juden gesucht.

Der Bundesrat hatte dem hessischen Entwurf bereits im Juli mit breiter Mehrheit zugestimmt. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) appellierte am Montag erneut an die Bundesregierung, eine Beschlussfassung im Bundestag herbeizuführen. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, unterstützte den Vorstoß, regte jedoch an, die Vorschrift nicht bei der Volksverhetzung, sondern bei den Straftaten gegen ausländische Staaten zu verorten. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, dem Parlament einen "rechtssicheren Gesetzentwurf" vorzulegen.